Weltschlangentag 2024

veröffentlicht am 16.07.2024

Während der Lebensraum für heimische Schlangenarten schwindet, nimmt die Zahl der als Haustiere gehaltenen exotischen Arten zu.

Schlangen sind Kriechtiere, die seit rund 150 Millionen Jahren die Erde besiedeln und wie kaum eine andere Tiergruppe unterschiedlichste Emotionen beim Menschen auslösen. Dies mag mit ihrem urtümlichen Aussehen zusammenhängen, wahrscheinlich aber mit ihrem Verhalten und ihren speziellen Fähigkeiten, die lange Zeit unerklärlich waren und als Ausdruck magischer oder göttlicher Kräfte interpretiert wurden. Als heilige Wesen angebetet oder als Erscheinung des Teufels verfolgt waren sie schon immer ein wichtiger Teil der Kultur der Menschheit. Sie sind Teil vieler Symbole wie etwa heute in Form des Äskulapstabes der Ärzteschaft, oder sind in der Christlichen Schöpfungsgeschichte verewigt.

Schlangenarten und ihre natürlichen Lebensräume

Rund 3.000 Arten von Schlangen besiedeln nahezu alle Bereiche der Erde, ausgenommen Permafrost-Gebiete und einzelne nicht besiedelte Inseln, wobei sie nahezu alle verfügbaren Lebensräume nutzen. Strukturierte Bodenbereiche, Wüstengebiete bis hin zu Baumkronen und sogar Teile der Meere können Schlangen bewohnen. Anpassungen an die unterschiedlichen Lebensräume und die teilweise hochspezialisierte Ernährungsweise haben ganz variable Erscheinungen von 10 cm kleinen Zwergen bis zu 9 m großen Riesen hervorgebracht.

In Österreich gibt es acht heimische Schlangenarten, die allesamt aufgrund der Zerstörung ihrer Lebensräume in ihrem Bestand gefährdet sind und dringend besonderer Schutzmaßnahmen bedürfen:

Die einst heimische Wiesenotter ist in Österreich bereits nicht mehr auffindbar und ihre streng geschützte Restpopulation beschränkt sich auf kleine Gebiete in Ungarn. Zahlreiche dahingehende Maßnahmen und Aktivitäten werden über die Österreichische Gesellschaft für Herpetologie organisiert.

Was bei der privaten Haltung von Schlangen zu beachten ist

Ganz im Gegensatz dazu nimmt die Zahl der in Privathand gehaltenen exotischen Schlangen stetig zu. Leider werden die Erwartungen der Halter:inen nicht immer erfüllt, da ein Wildtier, wie eine Schlange, sehr spezifische Bedürfnisse hat und sich nicht als „cooles“ Streicheltier eignet. Die Anschaffung sollte also immer gründlich überlegt sein.

Um die besonderen Bedürfnisse zu erfüllen und den Tierschutz sicherzustellen gibt es in Österreich einige Vorgaben bei der Haltung von Reptilien, zu denen auch Schlangen gehören, zu beachten.

Die zweite Tierhaltungsverordnung führt die zu erfüllenden Grundbedingungen für die tiergerechte Haltung von Heimtieren an. Obwohl hier bei Reptilien explizit die Kenntnis der Haltungsanforderungen der jeweiligen Art als Grundvoraussetzung gefordert ist, kommt es leider immer wieder zu unüberlegten Spontankäufen, welche zu Leiden und Schäden bei den Tieren führen können. Um diesem Umstand entgegen zu wirken, werden mit der Novelle des Tierschutzgesetzes 2024 alle neuen Halter:innen von Reptilien zur Absolvierung eines Sachkundenachweises verpflichtet.

Für alle Reptilien besteht außerdem eine bundesweite Meldepflicht bei der jeweiligen Landesbehörde (§ 25 Abs 1 Tierschutzgesetz), wofür auch artspezifisch unterschiedliche Nachweise der Herkunft beziehungsweise CITES-Papiere erforderlich sein können (aktuelle Informationen hierzu finden Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität und Technologie)

Zu beachten sind auch landesspezifische Haltungsverbote gewisser Gruppen von Schlangen für Privatpersonen, welche primär aufgrund des von diesen Tieren ausgehenden Gefahrenpotentials festgelegt wurden.

Bitte beachten Sie, dass bei Schlangen – wenngleich sie in jedem Fall als Wildtiere zu betrachten sind – einige Farb- und Zuchtformen existieren, die unter Umständen mit erheblichem Leid der Tiere verbunden sind. Von der Anschaffung (auch aus dem Ausland) oder der Zucht dieser Varianten ist abzusehen, da in manchen Fällen klar von Qualzucht auszugehen und auch der Erwerb dieser Tiere gesetzlich verboten ist (siehe dazu § 5 Abs 2 und § 8 Abs 2 Tierschutzgesetz).

Beispiele hierfür sind:

  • Schuppenlose Schlangen: diese sind massiv in der Bewegung eingeschränkt und leiden nicht nur an einem deutlich erhöhten Verletzungsrisiko, sondern auch unter Schäden im Wasserhaushalt, der Thermoregulation und dem UV-Schutz.
  • Tagaktive und damit sonnenliebende albinotische oder leuzistische Schlangen haben je nach Ausprägungsgrad der Veränderung eine gravierende Einschränkung in der Thermoregulation und können sich nicht vor den für ein normales Schlangen-Leben notwendigen UV-Strahlen schützen.
  • Manche Farbmorphe sind mit gravierenden gesundheitlichen Problemen belastet. Diese reichen von Augenmissbildungen und Blindheit über Wirbelsäulenverkrümmungen bis hin zu neurologischen Störungen wie dem Wobbling oder Stargazing.

Hier soll noch einmal eindringlich darauf hingewiesen werden, dass es die Pflicht der Käufer:innen ist, sich angemessen über möglicherweise auftretende Defekte zu informieren! Die oben genannten Veränderungen sind inzwischen seit vielen Jahren allgemein bekannt und das Wissen hierüber darf deshalb mit Recht bei Halter:innen von Schlangen vorausgesetzt werden.

Sorgen wir gemeinsam dafür, dass diese faszinierenden Wesen einen angemessenen Schutz erfahren und wir uns an ihrem einzigartigen Verhalten erfreuen können!

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