Weltkatzentag – Wichtige Informationen für die vierbeinigen Gefährten!
veröffentlicht am 08.08.2024
Kaum ein Haustier erfreut sich in Österreich so großer Beliebtheit wie die Katze. Laut Statistik Austria lebten 2020 bereits über 1,5 Millionen Katzen in Österreichs Haushalten. Bei der Haltung gibt es jedoch einiges zu beachten!
Gesetzliche Vorschriften zur Katzenhaltung
Regelungen rund um die Haltung von Katzen findet man in Österreich im Tierschutzgesetz und in der Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverordnung. Darin sind die Mindestanforderungen der Haltung festgelegt, die jedenfalls erfüllt werden müssen:
- Katzen dürfen nicht in Käfigen gehalten werden.
Ausnahme: Die kurzfristige Unterbringung der Tiere zur veterinärmedizinischen Behandlung.
- Die Anbindehaltung von Katzen ist auch kurzfristig nicht erlaubt.
- Werden Katzen in Gruppen gehalten, so muss für jede Katze ein eigener Rückzugsbereich vorhanden sein.
- Welpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden.
- Die Katzen sind in ausreichender Menge mit geeignetem Futter und Wasser zu versorgen.
- Räume, in denen Katzen gehalten werden, sind sauber zu halten. Den Katzen muss eine ausreichende Anzahl von Katzentoiletten zur Verfügung gestellt werden, die entsprechend sauber zu halten sind.
- Den Katzen muss die Möglichkeit zum Krallenschärfen geboten werden.
- Wohnungskatzen ist Katzengras oder gleichwertiger Ersatz zur Verfügung zu stellen.
- Den Katzen müssen Beschäftigungs- und erhöhte Rückzugsmöglichkeiten geboten werden.
Absicherung von Fenstern und Balkonen
Ein besonders wichtiger Punkt betrifft die Sicherheit von Katzen in Innenräumen. Gerade in den Sommermonaten steigt die Zahl der „Fenstersturz-Katzen“ rapide an. Ab einer Fallhöhe von 30 Metern können Katzen eine Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h erreichen, wodurch beim Aufprall enorme Kräfte auf sie wirken. Doch auch ein Sturz aus einer geringeren Höhe ist nicht weniger gefährlich, da Katzen erst ab einer bestimmten Höhe den sogenannten Stellreflex einsetzen können, bei dem sie sich im Fall umdrehen und sich so etwas besser abfedern können. Alleine an der Veterinärmedizinischen Universität Wien müssen jährlich mindestens 80 Katzen mit schwerwiegenden und oft lebensbedrohlichen Verletzungen nach einem Fenstersturz medizinisch versorgt werden (siehe den Beitrag "Wenn Katzen hoch hinaus wollen" der Veterinärmedizinischen Universität).
Um Verletzungen oder gar Todesfälle durch Fensterstürze zu verhindern, ist in der 2. Tierhaltungsverordnung festgehalten, dass Fenster und Balkone, die für Katzen zugänglich sind, gesichert werden müssen.
Hierfür ist eine Vielzahl an Absturzsicherungen im Fachhandel erhältlich. Für Fenster eignet sich ein drahtverstärktes Netz oder auch ein Volieren-Draht. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass Fliegengitter alleine keinen ausreichenden Schutz darstellen. Auch gekippte Fenster stellen für Katzen oft eine verhängnisvolle Falle dar, da sie beim Versuch, durch die Öffnung zu klettern, oft in den engen Fensterspalt hinabrutschen und dort eingeklemmt werden, was zu schwerwiegenden Verletzungen führen kann. Daher ist es wichtig, an gekippten Fenstern ebenfalls besondere Schutzvorrichtungen anzubringen oder gesicherte Fenster und Balkontüren nur vollständig zu öffnen.
Für die Sicherung von Balkon oder Loggia können beispielsweise Teleskopstangen oder spezielle Rahmen, an denen ein Katzennetz befestigt werden kann, verwendet werden. Weitere Tipps finden Sie in der Infografik der Vertinärmedizinischen Universität.
Registrierungs- und Kastrationspflicht
Auch für Freigängerkatzen gibt es einige wichtige Vorschriften. Haben Katzen regelmäßigen Zugang ins Freie, müssen sie gemäß dem Tierschutzgesetz kastriert werden. Diese Maßnahme dient dazu, die Population streunender Katzen, die vermehrt unter Problemen wie Infektionskrankheiten, Verletzungen, Parasiten und schlechter Versorgung leiden, zu vermindern.
Eine Ausnahme gibt es nur für Katzen, die zur Zucht verwendet werden. Diese müssen jedoch verpflichtend gechippt und in der Heimtierdatenbank registriert werden, wodurch sie eindeutig einer Halterin oder einem Halter zugeordnet werden können.
Auch für Katzen, die nicht zur Zucht eingesetzt werden, empfiehlt sich eine Kennzeichnung mittels Mikrochip. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass der Chip erst durch die Registrierung in einer Datenbank auch mit der Besitzerin bzw. dem Besitzer in Verbindung gebracht werden kann.
Die Meldung in einer Datenbank ermöglicht es, Fundkatzen rasch ihrer Besitzerin bzw. ihrem Besitzer zuzuordnen. Dies kann vielen Tieren einen Aufenthalt im Tierheim ersparen.
Wie finde ich die richtige Katze für mich?
Bevor man sich dafür entscheidet, eine Katze anzuschaffen, sollte man sich mit einigen Fragen auseinandersetzen:
Habe ich bereits eine oder mehrere Katzen, dann sollte die Vergesellschaftung gut geplant sein und jedenfalls darauf geachtet werden, dass zu Beginn ausreichende Rückzugsmöglichkeiten für die Katzen vorhanden sind. Weiters sollte darauf geachtet werden, dass ausreichend Platz für die Vierbeiner gegeben ist.
Katzen können zwischen 12-18 Jahre alt werden. Ist sichergestellt, dass eine Betreuung unter vorhersehbaren Umständen für einen derart langen Zeitraum gewährleistet werden kann? Dies gilt auch für finanzielle Aufwendungen insbesondere im Zusammenhang mit Futter und Tierarztkosten.
Kann die Betreuung auch während Abwesenheit im erforderlichen Ausmaß sichergestellt werden (z.B. während des Urlaubs)?
Katzen sind grundsätzlich keine Einzelgänger und sollten daher vor allem ohne Freigang in der Regel nicht alleine gehalten werden.
Die österreichischen Tierheime sind voller Fellnasen, die ein neues Zuhause suchen. Tierheime wissen in der Regel auch gut über die körperlichen und charakterlichen Eigenschaften ihrer Bewohner Bescheid. Es lohnt sich also jedenfalls, auf der Suche nach einem vierbeinigen Begleiter im Tierheim vorbeizuschauen. Interessiert man sich für eine spezielle Rasse, dann empfiehlt sich der Kauf bei seriösen Züchter:innen. Ein wichtiges Augenmerk bei der Wahl der Rasse sollte auf möglichen Qualzuchtmerkmalen bzw. Qualzuchtsymptomen liegen. Rassebedingte Risikofaktoren sollten jedenfalls tierärztlich abgeklärt werden.
Auch wenn die Preise verlockend sein mögen, wird dringend davon abgeraten, sich Katzenwelpen bei ausländischen Anbieter:innen über das Internet zu bestellen. In diesen Fällen handelt es sich oft um Tiere, die unter tierschutzwidrigen Bedingungen gezüchtet und zu früh von den Muttertieren getrennt wurden. Außerdem weisen diese Tiere oft ein erhöhtes Krankheitsrisiko auf. Bei seriösen Züchter:innen kann man sich immer vor Ort einen Überblick der Gegebenheiten verschaffen und die Welpen frühzeitig kennenlernen. Eine Abgabe der Kitten darf gesetzlich nicht vor der 8. Lebenswoche erfolgen. Idealerweise dürfen die Kitten aber mindestens 12 Wochen bei der Mutter bleiben und übersiedeln erst dann in ihr neues Zuhause.