Welthundetag: neue gesetzliche Regelungen für den Vierbeiner
veröffentlicht am 10.10.2024
Was sich mit der neuen Tierschutzgesetz-Novelle für Hundebesitzer:innen ändert.
Letztes Jahr im Sommer machte Familie M. Urlaub mit ihrem Hund in Kroatien. Bei einem Zwischenstopp in Slowenien schlüpft „Lilly“ aus ihrem Halsband und verschwindet im Wald. Die verzweifelte Suche verläuft ergebnislos. Tage später erfolgt im Sozialministerium ein Anruf der slowenischen Veterinärbehörde. Lilly wurde gefunden und sitzt in einem Tierheim in Slowenien. Durch die gültige Kennzeichnung und Registrierung in der Heimtierdatenbank kann Familie M. rasch verständigt werden und macht sich überglücklich auf den Weg in das slowenische Tierheim, um „ihre Lilly“ wieder abzuholen.
In Österreich leben rund 730.000 Hunde. Dies ist zumindest jene Zahl an Hunden, die auch in der österreichischen Heimtierdatenbank gemeldet sind. Die Kennzeichnung von Hunden mittels Microchip und die gleichzeitige Registrierung in der Datenbank ist bereits seit 2010 verpflichtend und hat schon oft dazu beigetragen, dass entlaufene Hunde wieder zu ihren Besitzern zurückkehren konnten. Leider ist es nach wie vor nicht selbstverständlich, dass Hunde in der Heimtierdatenbank registriert und die Daten auch aktuell gehalten werden. In Ihrem eigenen Interesse: achten Sie auf eine gültige Registrierung und auf die Aktualität der Daten, damit Sie im Fall des Falles rasch verständigt werden können, wenn Ihr Hund entläuft und aufgefunden wird. Alle Informationen zur Heimtierdatenbank des Bundes finden Sie unter Equidendatenbank/Heimtierdatenbank Onlinemelder“ - Startseite (ehealth.gv.at).
Gesetzliche Neuerungen auch bei der Hundehaltung
Zusätzlich zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden gibt es weitere Änderungen, die Hundebesitzer:innen mit der im Juli 2024 beschlossenen Novelle des Tierschutzgesetzes – insbesondere vor der Anschaffung – betreffen können:
- Sachkundenachweis
Für die Haltung von Hunden, Amphibien, Reptilien und Papageienvögeln, mit Ausnahme der Unzertrennlichen, der Plattschweifsittiche, der Wellensittiche und der Nymphensittiche ist in Zukunft ein Sachkundenachweis nötig. Dafür muss eine mindestens vierstündige theoretische Ausbildung absolviert werden. Für die Haltung von Hunden ist zusätzlich eine zweistündige Praxiseinheit erforderlich. Durch den Sachkundenachweis sollen Spontankäufe verhindert und deutlich gemacht werden, wieviel Verantwortung die Haltung eines Tieres bedeutet.
Konkret gilt die neue Rechtslage ab 1. Juli 2026 für neu übernommene Tiere. Der theoretische Kurs muss dann bereits vor der Anschaffung des Hundes absolviert werden, während der Praxisteil innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn der Hundehaltung nachzuweisen ist. Hierfür muss der Hund mindestens sechs Monate alt sein.
Die genauen Inhalte der Ausbildungskurse sowie weitere Rahmenbedingungen für die Sachkundenachweise werden in einer gesonderten Verordnung festgelegt, die sich derzeit in Ausarbeitung befindet.
- Erweiterung der Heimtierdatenbank
Die Heimtierdatenbank, die zur Erfassung von Daten von Hunden und Zuchtkatzen sowie ihrer Halter:innen dient, wird erweitert. Neben den bereits jetzt zu erfassenden Daten der Tiere und Halter:innen, werden künftig auch zum Beispiel der Sachkundenachweis und Informationen zu Züchter:innen eingetragen. Außerdem sind Tierärzt:innen nun verpflichtet, Tiere bei der ersten Kennzeichnung, also dem Chippen, gegen Entgelt in die Heimtierdatenbank einzutragen. Dies schafft mehr Transparenz und vereinfacht die Rückverfolgung von Tieren.
- Verschärfte Maßnahmen gegen illegalen Welpenhandel
Der illegale Handel mit Hundewelpen stellt in den letzten Jahren ein immer größeres Problem dar. Die Tiere werden oft unter unvorstellbaren Bedingungen im Ausland gezüchtet. Viele dieser Hunde sind zu jung, nicht gechippt, nicht entwurmt, ungeimpft und daher oft auch krank. Bisher waren der Import und Verkauf dieser Tiere in Österreich bereits verboten. Mit der neuen Novelle wird jedoch auch der Erwerb unter Strafe gestellt. Das bedeutet, dass sich nicht nur die Verkäufer:innen, sondern nun auch die Käufer:innen illegaler Tiere strafbar machen. Wer offensichtlich illegal angebotene Welpen – etwa aus dem Kofferaum oder auf öffentlichen Plätzen – kauft, unterstützt nicht nur Tierleid, sondern macht sich ebenso strafbar wie die Anbieter:innen. Außerdem ist auch bei Inseraten im Internet oder dem Auslandstierschutz Vorsicht geboten. Für die Einreise nach Österreich braucht ein Welpe immer eine gültige Tollwutimpfung. Die Impfung kann erst in einem Alter von 12 Wochen erstmals verabreicht werden und ist erst nach einer weiteren Dauer von drei Wochen gültig. Welpen können also erst mit einem Alter von mindestens 15 Wochen nach Österreich einreisen. Infos dazu finden Sie unter: Reisen mit Heimtieren in der EU/im EWR – Heimtierausweis (oesterreich.gv.at).
- Schaffung einer klaren Verantwortung für Züchter:innen
Züchter:innen werden durch die Novelle zukünftig stärker in die Pflicht genommen. Sie sind verpflichtet, die allgemeinen Haltungsanforderungen des Tierschutzgesetzes und der entsprechenden Verordnungen zu erfüllen sowie erforderliche Registrierungen und Dokumentationen durchzuführen. Außerdem dürfen nur gesunde Tiere zur Zucht eingesetzt werden und es ist sicherzustellen, dass die Wahrscheinlichkeit von Erbschäden und Qualzucht verhindert wird. Für Hunde und Katzen ist außerdem auch die Vorlage eines Programms oder zumindest einer Dokumentation über tierärztliche diagnostische Untersuchungen und über die Abklärung von Risikofaktoren hinsichtlich Qualzucht erforderlich.
Für (angehende) Hundebesitzer:innen ist auch wichtig zu wissen, dass Züchter:innen bei der Abgabe von Tieren dazu verpflichtet sind, Käufer:innen über die tiergerechte Haltung, die erforderlichen Impfungen und ein allfällig erhöhtes Risiko für das Auftreten von Qualzuchtsymptomen der zum Verkauf angebotenen Tiere zu beraten sowie über allfällige Melde- und Bewilligungspflichten zu informieren.
- Maßnahmen zur Umsetzung des Qualzuchtverbots
Das bereits bestehende Verbot der Qualzucht soll mit der Novelle des Tierschutzgesetzes noch besser umgesetzt und weiter ausgebaut werden.
Ab 1. Jänner 2025 wird eine wissenschaftliche Kommission ihre Arbeit aufnehmen, die sich intensiv mit der Vermeidung von Qualzucht befassen wird. Diese Kommission, bestehend aus unabhängigen Expert:innen der Vetmed Uni und Boku, wird Themen der Qualzucht wissenschaftlich aufarbeiten, Qualzuchtsymptome und -merkmale genau definieren und Amtstierärzt:innen bei Fragestellungen zum Thema Qualzucht bei Heimtieren unterstützen. Zusätzlich sollen Zuchtprogramme von Verbänden und Einzelzüchter:innen geprüft werden, um Züchter:innen, die mit kranken Tieren züchten, zukünftig stärker zur Verantwortung zu ziehen.
Weitere Informationen und detaillierte FAQs zur Novelle finden Sie auf der Website des BMSGPK.