Verfahren gegen Eurogine: Schadenersatz für fehlerhafte Verhütungsspirale
veröffentlicht am 13.05.2024
Gericht sprach österreichischen Geschädigten einen Schadenersatz in der Höhe von 3550 EUR zu.
Der spanische Medizinproduktehersteller Eurogine musste im Frühjahr 2018 eine Reihe von Chargen seiner Verhütungsspiralen zurückrufen, da ein Materialfehler aufgetreten war. Die Kunststoffarme der Spiralen wurden vorzeitig brüchig und sind daher bei deren Entfernung oder auch spontan gebrochen. Teile der Arme blieben häufig in der Gebärmutter der Frauen zurück. Wenn die scharfkantigen Teile bei der Monatsblutung nicht herausgespült wurden, mussten sie oft operativ entfernt werden. Häufig ein langer Leidensweg für geschädigte Frauen.
Zuspruch von Schadenersatz für geschädigte Österreicherin
Einen ebenso langen Leidensweg haben Geschädigte beim Kampf um Zuspruch von Schmerzengeld und Schadenersatz zu erdulden. 28.502 dieser schadhaften Spiralen wurden in Österreich verkauft. Bei Gerichten in Österreich sind an die hundert Gerichtsverfahren – mit Deckung durch Rechtsschutzversicherungen – gegen den Hersteller anhängig. Bis dato wurden aufgrund von Sachverständigengutachten, die trotz schwerer Operationen und Gebärmutterausschabungen nur wenige Stunden an Schmerzen zugestehen, kein oder nur ein niedriger Schadenersatzbetrag zugesprochen (siehe dazu den Artikel des VKI).
Erfreuliches Urteil
Nun liegt ein neues Urteil vom Landesgericht Wels vor, das erstmals einer Geschädigten einen nach Ansicht des Verbraucherschutzvereins VSV angemessenen Schadenersatzanspruch zugesprochen hat. In dem Verfahren, das der VSV für eine geschädigte Frau geführt hatte, wurde der Frau, deren Verhütungsspirale in der Gebärmutter rund drei Jahre nach dem Einsetzen auseinanderbrach und operativ entfernt werden musste, nun ein Schadenersatz inklusive Schmerzengeld in der Höhe von EUR 3550,- zuerkannt. Erfreulich ist, dass das Landesgericht Wels die Berufung der Herstellerfirma verworfen hat und das Ersturteil damit rechtskräftig ist!