Tiergesundheitsgesetz 2024: Die Verbesserung der Tiergesundheit geht uns alle an!

veröffentlicht am 17.06.2024

Mit dem neuen Tiergesundheitsgesetz 2024 (TGG) werden wichtige Weichen in Richtung Zuständigkeiten, Finanzierung sowie Umsetzung Durchsetzung gelegt, um die Tiergesundheit zu optimieren und das Tierwohl zu schützen.  

Mehr als 100 Jahre hat es gedauert, doch nun ist es soweit: Das Tiergesundheitsgesetz 2024 tritt mit 1. Juli in Kraft. Es regelt unter anderem die Vorbeugung vor Tierseuchen und deren Bekämpfung. In diesem Rahmen dient es auch der Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Tieren. Dieser Anwendungsbereich ist bereits sehr lange geregelt, allerdings in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen in Österreich, aber auch der Europäischen Union. Zum Beispiel im Tierseuchengesetz, Tiergesundheitsgesetz und im Bienenseuchengesetz.

Erleichterung für Anwender:innen

Während die bisher bestehenden Gesetze alle für sich gelesen werden mussten und unterschiedliche Bestimmungen enthielten, wurde mit dem Tiergesundheitsgesetz 2024 ein gesamter Rechtstext geschaffen, in dem die drei genannten Gesetze vereint sind. Das erleichtert einerseits das Lesen der Bestimmungen (zum Beispiel für die Bekämpfung von Tierseuchen) und andererseits können so wichtige Regelungen der EU leichter in österreichisches Recht umgesetzt werden.

Was ist neu?

  • Zuständigkeiten

Im Normalfall ist die Bezirksverwaltungsbehörde für die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Tiergesundheit zuständig. Wenn aber ein Seuchenfall (Geflügelgrippe, Afrikanische Schweinepest) auftritt, ist es besser, wenn mehrere Expert:innen zusammenarbeiten. Die notwendige Flexibilität, die es in einer „Krise“ – wie dem Ausbruch einer Tierseuche – braucht, wird mit dem TGG geschaffen, um Expertise in speziellen Bereichen bündeln zu können.

  • Verantwortlichkeit

Dass es den Tieren gut geht, liegt natürlich in der Verantwortung der Tierhalter:innen bzw. Unternehmer:innen. Um diese zu unterstützen, wird eine Organisation („Tiergesundheit Österreich“) verankert, die die Betroffenen hinsichtlich ihrer Aufgaben – insbesondere bei der Setzung von Maßnahmen der Biosicherheit und Eigenkontrolle – unterstützt.

  •  Kostentragung

Um eine klare und faire Aufteilung der Kosten der Tiergesundheitsverwaltung in Österreich zu haben, wurde unter anderem klargestellt, dass für die Bekämpfung von Tierseuchen der Bund  die finanziellen Mittel aufbringen muss. Der Bund übernimmt auch die Kosten für zusätzliches Personal, das es braucht, um eine „Krise“ kurzfristig und schnell zu bekämpfen.

Wenn aber einzelne Unternehmer:innen für die Erlangung rein handelsrelevanter Vorteile (wie z.B. den Fleischexport in andere Staaten) , Untersuchungen hinsichtlich gesundheitlicher Unbedenklichkeit des Fleisches durchführen lassen , haben sie die Kosten selbst zu tragen. Im Normalfall trägt jedes Bundesland die Kosten für die tägliche Arbeit im Bereich Tiergesundheit. Mit dem neuen TGG wurde diese Pflicht erweitert.

  • Strafen

Neben klassischen Strafbestimmungen (z.B. Geldbußen) sollen auch andere Sanktionsinstrumente zum Tragen kommen. So sollen beispielsweise Personen, die gegen Vorschriften des Tiergesundheitsrechts verstoßen, im Rahmen von verpflichtenden Schulungen auf die Folgen ihrer Handlung aufmerksam gemacht und sensibilisiert werden. Zudem sollen im Rahmen dieser Kurse Strategien für die Anpassung ihrer Prozesse zur Sicherstellung rechtmäßigen Verhaltens erarbeitet werden.

Das Tiergesundheitsgesetz 2024 ist ein sehr großes Projekt mit vielen Beteiligten, welches dank der Expert:innen des Gesundheitsministeriums – aber auch  externer Expert:innen für Tiergesundheit – mit 1. Juli in Kraft treten kann. Es bringt an vielen Stellen Erleichterungen und fordert an nötiger Stelle eine faire Verteilung von Kosten, Personal und Verantwortung.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Tiergesundheitsgesetz 2024 finden Sie auch auf Verbrauchergesundheit.gv.at: KVG


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