Reparaturbonus des Klimaministeriums bis 2025 verlängert und erweitert

veröffentlicht am 30.07.2024

Ab September gilt der Bonus auch für die Reparatur von Fahrrädern, die keine E-Bikes sind

Weißes Fahrrad vor blauer Holzwand, © Carl Nenzen Loven auf Unsplash

Seit Einführung des Reparaturbonus wurden laut Ministerium mit Unterstützung dieser Förderaktion mehr als eine Million Geräte repariert. Dabei wurden bis zu 50% der Reparaturkosten bzw. maximal € 200,- für defekte Elektrogeräte wie z.B. Toaster, Handys, Waschmaschinen, Fernseher & Rasenmäher finanziert.

Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten in Österreich zu steigern. Damit werden Verbraucher:innen motiviert kaputte Geräte nicht gleich zu entsorgen, die Menge an Elektroschrott soll somit reduziert und die Umwelt entlastet werden. Gleichzeitig können Konsument:innen Geld sparen und das Argument „eine Reparatur kostet mehr als ein neues Gerät“ wird entkräftet. Die Förderung ist aus Mitteln der Europäischen Union finanziert.

Reparatur von „normalen“ Fahrrädern

Bisher galt die Förderung nur für Geräte mit elektronischen oder elektrischen Bauteilen, E-Bikes waren also dabei, normale Fahrräder nicht. Ab September kann der Bon auch für die Reparatur von nicht elektrischen Fahrrädern beantragt werden.

Der Reparaturbonus ist allerdings nicht bei allen Fahrradwerkstätten einlösbar. Wenn diese keine Gewerbeberechtigung für Fahrradtechnik oder Mechatronik haben, dürfen sie nur einfache Reparaturen durchführen. Manche Betriebe bieten neben Reparaturen auch Wartungsarbeiten an. Umso wichtiger deshalb, sich vor der Reparatur zu erkundigen, wofür und wo genau der Bonus eingelöst werden kann.

Eine Übersicht aller teilnehmenden Betriebe, den Ablauf, den persönlichen Reparaturbon und vieles mehr finden Sie unter www.reparaturbonus.at.

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