Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen
veröffentlicht am 20.10.2022
Wer mit seinem Heimtier aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat nach Österreich ein- oder durch Österreich durchreisen möchte, muss sich an gewisse Bedingungen halten. So dürfen maximal fünf Tiere pro Person mitgeführt werden, und die Tiere müssen über einen gültigen EU-Heimtierausweis verfügen.
Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass gefährliche Tierkrankheiten wie z. B.: Tollwut, nicht in Österreich verbreitet werden sollen. Da Tollwut auch auf den Menschen übertragen werden kann, ist es wichtig, dass Hunde, Katzen und Frettchen bereits bei der Einreise über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Hunde, Katzen und Frettchen dürfen frühestens mit 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden. Ein Schutz ist erst 21 Tage nach einer Tollwutimpfung gegeben, daher ist die Impfung immer erst ab diesem Zeitpunkt gültig. Das Mindestalter, ab dem diese Tiere nach Österreich verbracht werden dürfen, beträgt somit 15 Wochen.
Tollwut – eine gefährliche Krankheit für Tier und Mensch
Obwohl es zahlreiche Tierkrankheiten gibt, ist Tollwut eine der gefährlichsten, die gleichermaßen Mensch und Tier betrifft (Zoonose) und bei Ausbruch zu 100% tödlich verläuft. Laut der WHO (World Health Organisation) sterben jedes Jahr rund 60.000 Menschen an Tollwut.
Verursacht wird die Tollwut durch ein Virus, das von infizierten Tieren mit dem Speichel ausgeschieden wird. Durch Bissverletzungen eines an Tollwut erkrankten Tieres kann die Krankheit in den Körper eindringen. Innerhalb kurzer Zeit wandert das Virus in die Nervenzellen und dann in Rückenmark und Gehirn. Eine Tollwutinfektion ist in allen Fällen tödlich, wenn Tiere oder Menschen keine wirksame Impfung erhalten haben! Darum ist es von größter Wichtigkeit, dass bei Tieren bereits bei der Einreise eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden kann. Eine fachgerechte Tollwutimpfung führt in der Regel nach 21 Tagen zu einem entsprechenden Schutz der geimpften Tiere.
Ausgenommen von der Impfpflicht
Ausgenommen von der Regelung bezüglich der gültigen Tollwutimpfung sind Diensthunde im Eigentum des Bundes. Weiters dürfen auch mit einer Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde einzelne Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) von „Privatpersonen“ aus besonderen Gründen verbracht werden. Für eine Ausnahmebewilligung muss die Notwendigkeit der Verbringung glaubhaft gemacht werden (z.B. ein Hund zur jagdlichen Ausbildung oder auch zur Zuchtauffrischung). Ebenso darf keine Gefahr für die Tiergesundheit in Österreich bestehen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
FAQs zum Verbringen von Hunden, Katzen und Frettchen nach der BVO 2022
Einreise und Wiedereinreise mit Heimtieren aus Drittstaaten nach Österreich