Neue Verpackungsverordnung bringt Chancen für die Umwelt
veröffentlicht am 09.02.2023
In einer ersten Phase führt sie auch zu Herausforderungen im Online Handel
Aber auch in anderen Bereichen wie dem Onlinehandel gibt es Auswirkungen, denn der boomende Online Vertrieb ist ein Mitverursacher der wachsenden Müllberge.
Die neue Verpackungsverordnung sieht vor, dass alle ausländischen Versandhändler, die unmittelbar an private Endverbraucher in Österreich liefern, seit dem 1. Januar 2023 zwingend bevollmächtigte Vertreter:innen für Verpackungen zu bestellen haben. Das heißt, Importeure und Firmen die keinen Sitz in Österreich haben, müssen eine heimische bevollmächtigte Person für Verpackungsmaterialien benennen.
Bevollmächtigte Personen im Inland müssen Verpackungsart und –menge melden
Handelsunternehmen, die direkt an Endverbraucher:innen liefern, können seit 2023 keine ausländischen Firmen mehr für die Meldung in das österreichische Abfallverwertungssystem beauftragen. Die bevollmächtigten Vertreter:innen müssen ihren Sitz und Zustelladresse im Inland haben und Meldungen über eingeführte Verpackungsarten und Mengen machen. Die meisten ausländischen Firmen wenden sich an die Altstoff Recycling Austria AG (ARA AG). Diese Dachorganisation unter Aufsicht des Umweltministeriums stellt ausländischen Partnern auf Lizenzbasis Bevollmächtigte als Service zur Verfügung. Die Einnahmen daraus fließen in die nationalen Abfallsysteme.
Auswirkungen auf Konsumentinnen und Konsumenten
Durch diese neuen Bestimmungen kann es vorkommen, dass es zu Lieferbeschränkungen kommt. Wer als Lieferland Österreich angibt, wird die gewünschte Ware häufig nicht bestellen können.
Besonders kleine Händler und Online Shops aus Fernost die sich auf Billigstangebote spezialisiert haben, verschicken ihre Waren nun vielfach nicht nach Österreich.
Es ist zu erwarten, dass diese Probleme nur vorübergehend sind, da die großen Firmen wie Aliexpress, Shein & Co werden den europäischen und österreichischen Markt sicher nicht verlieren wollen und die nötigen Vorkehrungen treffen. Voraussichtlich werden sich dadurch auch die Preise im Billigstsegment erhöhen, weil der Mehraufwand wohl häufig auf die Produktpreise aufgeschlagen werden wird.
Rücktrittsrecht im Onlinehandel
Für den Fall, dass Sie eine Bestellung 2022 und damit noch vor Inkrafttreten aufgegeben haben, kann es auch vor diesem Hintergrund zu Problemen bei der Lieferung kommen. Hier ist es gut zu wissen, dass es im Onlinehandel ein Rücktrittsrecht gibt. Das Europäische Verbraucherzentrum stellt dazu Informationen und auch einen Musterbrief zur Verfügung: Rücktritt von einer Onlinebestellung | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Nähere Informationen zur Verpackungsverordnung finden Sie hier: Nichtlieferung wegen neuer Verpackungsverordnung | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)