Neue EU-Regelungen für Tätowierfarben und Permanent Make-Up

veröffentlicht am 14.12.2021

Eine Verordnung der Europäischen Kommission beschränkt die Verwendung von gefährlichen Stoffen

Tätowiermaschine, © Bild von Engin Akyurt auf Pixabay

Tattoos und Permanent Make-Up, eine „Sonderart“ des Tätowierens, gewinnen stetig an Popularität. Das zeigen auch die folgenden Zahlen, denn knapp jede achte Person in Europa ist tätowiert, bei den 18 bis 35-Jährigen ist es sogar knapp jede:r Vierte. Wegen dieser Popularität ist es auch wichtig, Vebraucher:innen vor Gesundheitsrisiken zu schützen, weshalb viele chemische Stoffe, die möglicherweise in Tätowierfarben enthalten sind seitens der Europäischen Chemikalienagentur ECHA hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit  beurteilt wurden. Auf dieser Basis hat nun die Europäische Kommission die Verordnung zur Änderung des Anhangs XVII des europäischen Rechtsrahmens für chemische Stoffe, der sogenannten „REACH“ Verordnung betreffend Tätowierfarben und Permanent-Make-up erlassen und damit die Verwendung von etwa 4000 Stoffen in Tätowiermitteln beschränkt bzw. verboten.

 

Welche Gefahren bestehen bei Tätowierungen?

Beim Tätowierungsprozess werden die Tätowierfarben in die zweite Hautschicht (Dermis) eingeführt. Dies führt dazu, dass das Tattoo zwar dauerhaft bestehen bleibt. Da sich diese Hautschicht, anders als die darüberliegende erste Hautschicht (Epidermis) nicht regeneriert.  können auch potentiell stark gesundheitsschädigende Chemikalien dauerhaft im Körper verbleiben und unter anderem allergische Reaktionen bis hin zu genetischen Mutationen oder Krebs verursachen. Überschüssige Farbpigmente sammeln sich vor allem in den naheliegenden Lymphknoten an oder gelangen in die Leber. Der Tätowierungsprozess bei einem Permanent-Make-Ups ähnelt jenem des Tätowierens. Es werden dabei auch die gleichen Farbstoffe verwendet.Besonders beliebt dabei sind Gesichtspartien wie Augenlieder oder Lippen.

 

Was ändert sich mit der neuen Regelung?

Die Regelung sieht eine Beschränkung von ca 4000 Chemikalien vor. So werden beispielsweise krebserregende, fortpflanzungsgefährdende und erbgutverändernde Stoffe aber auch Stoffe, die allergische Reaktionen oder entzündliche Hautreaktionen verursachen können, aus Tätowierfarben verbannt . Die neue Regelung soll ab dem 04. Januar 2022 in Kraft treten. Die Regelung für die Farben Pigment Blau 15:3 und Pigment Grün 7 treten erst ein Jahr später mit 04. Januar 2023 in Kraft weil es dafür bisher keinen brauchbaren, weniger schädlichen Ersatz gibt.


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