Klimakrise und Katastrophenschutz

veröffentlicht am 17.02.2023

Auch Menschen mit Behinderungen sind von den Folgen besonders betroffen 

Klimaprotest, Zeichnung von verschiedene Figuren mit Transparenten , © Monitoringausschuss
Im ersten Moment wundert man sich vielleicht, was das Thema Klimakrise mit Behinderung zu tun hat. Bei genauer Betrachtung erkennt man aber, dass diese Verbindung ganz besondere Herausforderungen mit sich bringt.

Der  Unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich, gemeinsam mit dem Kärntner Monitoringausschuss, dieser Frage in einer öffentlichen Sitzung gewidmet. 



Die gravierenden Problemfelder

  • Gesundheitliche Aspekte
    Menschen mit Behinderungen sind wie alle anderen mit dem Klimawandel konfrontiert, die Folgen können aber verschärft sein. Ausfälle bei der Stromversorgung oder Kommunikation können zu lebensbedrohlichen Situationen führen. Die zunehmenden Hitzewellen können auch zu einer weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustands führen.
  • Katastrophenschutz
    Bei den Präventionsmaßnahmen werden die Betroffenen oft nicht ausreichend berücksichtigt. Bei Evakuierungsplänen besteht die Gefahr, dass Menschen mit Behinderungen nicht von vornherein mitbedacht werden. Oft fehlt das Wissen, was überhaupt benötigt wird. Es gibt keine Informationen darüber, ob und wo es besonders schutzbedürftige Personen gibt. Die Einsatzkräfte sind u.U. nicht ausreichend für den Umgang mit Menschen mit Behinderungen geschult
  • Ökonomische Auswirkungen
    Wenn es durch eine klimabedingte Katastrophe zur Zerstörung von Gütern wie Wohnraum oder Eigentum kommt, ist es für Menschen mit Behinderungen wesentlich schwieriger Ersatz zu finden. Barrierefreie (Not-)Unterkünfte oder Wohnraum sind Mangelware, der Ersatz von spezifischen Hilfsmitteln im Katastrophenfall schwierig bis unmöglich.

 UN-Behindertenrechtskonvention

Diese UN-Konvention wurde auch von Österreich unterzeichnet und soll den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen sicherstellen. Auch für Krisensituationen wurden besondere Bestimmungen geschaffen:

Art. 11 UN-BRK gewährleistet den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in Gefahrensituationen und humanitären Notlagen. Mit Art. 11 UN-BRK haben sich alle Vertragsstaaten dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen zu schützen. Dies betrifft Krieg, bewaffnete Konflikte, Hungersnöte oder Naturkatastrophen, wie Hochwasser, schwere Erdbeben oder Dürren.

Partizipation bei der Bewältigung der Krise und Vorbereitung auf Gefahrensituationen

Damit auch Menschen mit Behinderungen in Krisensituationen die nötige Hilfe erhalten, ist es notwendig, sie als „Expert:innen in eigener Sache“ in die Entwicklung des Krisenmanagements einzubinden. 

In der Vorbereitung und im Krisenfall sind besonders wichtig:

  • Einbeziehung von Interessenvertretungen, Selbstvertretungsorganisationen und Menschen mit Behinderungen bei Veranstaltungen, Verhandlungen und Entscheidungen zum Klimawandel
  • Ausreichende barrierefreie Informationen besonders auch für blinde, gehörlose oder kognitive einschränkte Menschen
  • Beratung bzw. Begleitung auch für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
  • Ersatz, wenn Unterstützungsleistungen wie z.B. mobile Dienste, Persönliche Assistenz oder institutionelle Hilfe ausfallen 
  • Kooperation der Krisenstäbe mit gemeindenahen Organisationen, die den Bedarf kennen.

Leider zeigt die Gegenwart, insbesondere auch der Krieg in der Ukraine, wie wichtige ein umfassendes Krisenmanagement für die Bewältigung von Katastrophen für ALLE Menschen ist.   

Die gesamte gemeinsame Stellungnahme des Unabhängigen Monitoringausschusses und des Monitoringausschuss Kärnten gibt es hier zum Nachlesen: Stellungnahme "Klima und Katastrophenschutz" (monitoringausschuss.at)      

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