Eine bei modernen Smartphones und Smartwatches integrierte Notruffunktion kann unter Umständen teuer werden!
veröffentlicht am 24.02.2023
Die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR GmbH) empfiehlt, auf mobilen Endgeräten die Einstellungen der SOS-Funktion nur bewusst und bei Bedarf zu aktivieren.
Sie registriert, wenn die:der Besitzer:in des Gerätes einer erheblichen Erschütterung ausgesetzt ist und kann dann selbstständig einen Notruf absetzen. Diese Funktion hat in der Praxis schon Leben gerettet.
Grundsätzlich ist das natürlich sinnvoll. Es kann aber auch sein, dass ein Gerät ein Ereignis verzeichnet, das keine Notsituation darstellt. Beispielsweise kommt es beim Skifahren oder bei anderen sportlichen Aktivitäten zu vergleichbaren Erschütterungen. Diese können automatisch einen Notruf bei den Blaulichtinstitutionen auslösen.
Anrufe zu Notrufnummern sind grundsätzlich kostenlos. Wenn es jedoch in der Folge des Notrufs zu einem nicht notwendigen Einsatz von Feuerwehr, Polizei oder Rettung kommt, kann es teuer werden. Denn bei einem Fehlalarm fallen diesfalls Kosten an, die grundsätzlich auch in Rechnung gestellt werden!
Prüfen Sie die Notfalleinstellung auf Ihrem Gerät!
- Verbraucher:innen sollten sich informieren, ob das Smartphone oder die Smartwatch diese Funktion hat.
- Ist dies der Fall, sollten sie sich mit der Funktion vertraut machen und abwägen, ob sie diese Anwendung bei ihren täglichen Aktivitäten benötigen.
- Eine Anpassung der Notfalleinstellung kann individuell vorgenommen werden.
- Die Unfall- und Sturzerkennung kann auch deaktiviert werden.
- Anleitungen dazu finden Verbraucher:innen auf der Webseite des jeweiligen Geräteherstellers.
Weitere Informationen der RTR GmbH dazu und anderen verbraucherrelevanten Themen finden Interessierte hier.