Rücktritt und vorzeitige Rückzahlung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Konsumentinnen und Konsumenten von Kreditverträgen, die unter das HIKrG fallen, zurücktreten. Auch haben Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer das Recht, den Kreditbetrag jederzeit zum Teil oder zur Gänze zurückzubezahlen.

Rücktritt

Anders als das VKrG (Rücktritt innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen) sieht das HIKrG vor, dass 

  • ein zweitägiges Rücktrittsrecht besteht,
  • wenn Konsument:innen die Vertragserklärung innerhalb von zwei Werktagen (Samstag gilt nicht als Werktag!) nach Erhalt des ESIS-Merkblattes abgeben
  • oder die Vertragserklärung abgeben, ohne ein ESIS-Merkblatt erhalten zu haben. 

Die Frist beginnt aber nicht zu laufen, bevor Konsument:innen das ESIS-Merkblatt inklusive Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben. Die Frist endet aber jedenfalls spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.

Damit sind die Rücktrittsregeln bei Hypothekar- und Immobilienkrediten strenger als bei sonstigen Verbraucherkrediten.

Vorzeitige Rückzahlung

Konsumen:innen haben das Recht, den Kreditbetrag jederzeit zum Teil oder zur Gänze zurückzubezahlen.

Für Immobilienkredite entsprechen die gesetzlichen Bestimmungen über die vorzeitige Rückzahlung jenen für Verbraucherkredite (Verlinkung auf den Artikel „Rücktritt und vorzeitige Rückzahlung bei Verbraucherkrediten“). Bei einem Immobilienkredit mit variablem Zinssatz fallen bei einer vorzeitigen Rückzahlung keine zusätzlichen Kosten an. Bei einem Immobilienkredit mit fixem Zinssatz kann ein Betrag in Höhe von maximal 10.000 Euro ohne zusätzliche Kosten zurückgezahlt werden. Übersteigt der Betrag 10.000 Euro, dürfen Banken von ihren Kund:innen maximal 1% des vorzeitig zurückgezahlten Betrags an Entschädigung erheben.

Für Hypothekarkredite gibt es Sonderbestimmungen im HIKrG. Hier kann für die vorzeitige Rückzahlung eine Kündigungsfrist von max. sechs Monaten oder für die Dauer einer allfälligen Fixzinsvereinbarung vereinbart werden. Halten sich Kreditnehmer:innen an die vereinbarte Kündigungsregelung, darf keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden. Für den Fall, dass Konsument:innen die vorzeitige Rückzahlung ohne Einhaltung dieser Kündigungsfrist vornehmen, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung verrechnet werden. Diese darf aber nicht höher sein als max. 1% des vorzeitig zurückbezahlten Betrags.


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