Was sich 2025 für Verbraucher:innen ändert
veröffentlicht am 08.01.2025
Das Jahr 2025 bringt einige Neuerungen für Konsument:innen: Von einem neuen Einwegpfandsystem, über einheitliche Ladegeräte bis hin zu Echtzeitüberweisungen und strengeren Regeln gegen Qualzucht. Was das konkret bedeutet, erfahren Sie hier.
Auslaufen von Energiefördermaßnahmen
Aufgrund der großen finanziellen Belastung durch die hohen Strompreissteigerungen wurde Ende 2022 die „Strompreisbremse“ eingeführt. Mit 31.12.2024 ist der Stromkostenzuschuss („Strompreisbremse“) ausgelaufen. Pro Haushalt könnten dadurch einige Hundert Euro mehr fällig werden. Wer mit Gas heizt, muss sich ebenfalls auf höhere Rechnungen einstellen.
Lesen Sie dazu den Artikel auf konsumentenfragen.at: Ende der „Strompreisbremse“ – Was tun?
Einwegpfand auf Getränkeverpackungen
Eine der größten Veränderungen im Alltag vieler Konsument:innen ist die Einführung des Einwegpfandsystems. Seit 1. Januar 2025 wird auf alle geschlossenen Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter ein Pfand von 25 Cent erhoben. Das gilt auch im Onlinehandel, bei Automaten und Essenslieferungen. Ausnahmen vom Pfandsystem gibt es z.B. für Tetrapak, Milchprodukte und medizinische Produkte, oder auch für Sirup. Erkennbar sind Einwegpfandprodukte am Pfandlogo. Dieses Geld gibt es bei Rückgabe der Verpackungen im Handel zurück. Ziel der Regelung ist es, die Recyclingquote in Österreich deutlich zu steigern und die Umweltbelastung zu senken.
Einheitliche Ladegeräte
Ab sofort ist der USB-C Ladeanschluss der Standard für neu verkaufte Smartphones und andere "Kleinstgeräte". Neben Smartphones fallen auch Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher unter den neuen Ladestandard. Für Laptops sollen die Vorgaben zukünftig auch gelten, allerdings erst ab Frühjahr 2026. Damit soll der Elektroschrott reduziert und der Alltag der Konsumentinnen erleichtert werden.
Echtzeitüberweisung
2025 wird durch eine EU-Verordnung die so genannte Echtzeit-Überweisung in Europa flächendeckend eingeführt, was eine Gutschrift des Geldbetrages innerhalb von 10 Sekunden am Empfängerkonto bedeutet. Ab dem 9. Jänner 2025 müssen die Banken sie verpflichtend empfangen. Bis sie den Kund:innen flächendeckend - und kostenfrei - ermöglicht werden, dauert es allerdings noch bis 9. Oktober 2025.
Einrichten einer Qualzucht-Kommission
Seit 1.1.2025 sind deutlich strengere Regeln gegen Qualzucht in Kraft getreten. Die gesetzlich eingerichtete Qualzucht-Kommission hat am 1. Jänner 2025 ihre Arbeit aufgenommen. Sie erarbeitet wissenschaftliche Grundlagen und Empfehlungen für die Umsetzung des Qualzuchtverbots und definiert Symptome und Merkmale von Qualzucht sowie die Diagnosemethoden für verschiedene Rassen.
Auch der Erwerb von Tieren aus illegalem Welpenhandel ist ab 2025 verboten und strafbar.
Bereits 2024 hat das Sozialministerium eine Info-Offensive unter dem Titel “Augen auf beim Haustierkauf” gestartet. Anzeigen in Sozialen Medien und auf den beliebtesten Online-Handelsplattformen für Haustiere machen auf die Folgen von Qualzucht und illegalem Welpenhandel aufmerksam. Unter www.sozialministerium.at/qualzucht sind ein umfassender Faktencheck und weiterführende Informationen zu finden. Augen auf beim Haustierkauf!