Stärkere Rechte für Verbraucher:innen – Neue EU-Regelung zur Produkthaftung in Kraft

veröffentlicht am 07.01.2025

Die neue Produkthaftungsrichtlinie der EU ist am 8. Dezember 2024 in Kraft getreten. Sie schafft einen soliden Rahmen für Schadenersatzansprüche für durch fehlerhafte Produkte verursachte Schäden und bietet dadurch mehr Rechtssicherheit. 

Die neuen Vorschriften gelten für alle Produkte, von Haushaltsgegenständen über digitale Produkte bis hin zu Spitzentechnologien wie Robotern und Smart-Home-Systemen.

Die EU-Richtlinie muss nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Vorschriften modernisiert und verstärkt

Mit der überarbeiteten Richtlinie wurden die Vorschriften für die Entschädigung von Personenschäden, Sachschäden oder Datenverlusten, die durch unsichere Produkte (zB Sessel, aber auch High-Tech-Maschinen) verursacht werden, modernisiert und verstärkt. Die Richtlinie gewährleistet sowohl für Verbraucher:innen als auch für Unternehmen faire und berechenbare Vorschriften. Die Anzahl von Produkten auf dem EU-Markt, die außerhalb der Union hergestellt werden, wächst stetig an. Die neue Richtlinie verpflichtet Hersteller beispielsweise dazu, einen Wirtschaftsbeteiligten in der EU zu benennen, von dem Geschädigte Schadenersatz verlangen können. Das gilt auch für online vertriebene Produkte.

Neue Datenbank zu Produkthaftungen 

Die EU-Kommission wird eine öffentlich zugängliche Datenbank mit Gerichtsurteilen zu Produkthaftungsfällen einrichten, um die Verbraucher:innen besser über die Anwendung der neuen Vorschriften zu informieren. 

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