Konsument:innenbarometer 2023 - Teil 1: Wunsch nach Information, Wissen über Rechte
veröffentlicht am 11.08.2023
Das Konsumentenschutzministerium gibt alle zwei Jahre eine Umfrage zur Zufriedenheit, zu den Problemen und zum Wissen der Konsument:innen in Österreich in Auftrag.
Für die repräsentative Umfrage, die seit den 1990er Jahren durchgeführt wird, wurden 1.800 Personen in Österreich befragt. Wir stellen Ihnen die wesentlichen Ergebnisse der aktuellen Erhebung vor. Am Ende der Seite finden Sie die gesamte Studie.
Handlungsbedarf, gesetzliche Regelungen und Information
Verbraucher:innen sehen insbesondere bei den Themen Wohnen (60%), Benachteiligung älterer Menschen (54%), Nachhaltigkeit (53%) und Digitalisierung (47%) Handlungsbedarf.
Obwohl mehr als die Hälfte der Befragten angab, ihre Rechte als Konsument:innen gut zu kennen, wünscht sich die Mehrheit zusätzliche gesetzliche Regelungen (74%). Dahinter folgt der Wunsch nach mehr Informationen (71%) und Beratung (66%).
Gleichzeitig hat das Verbraucherbarometer der Europäischen Kommission gezeigt, dass das Vertrauen in die öffentliche Hand, Verbraucherrechte zu schützen, in Österreich höher als im EU-Durchschnitt ist.
Wunsch nach Verbraucherbildung
8 von 10 Befragten finden es sinnvoll, dass Kinder bereits in der Schule jene Fähigkeiten lernen, die sie später als mündige Konsument:innen benötigen. Das Konsumentenschutzministerium unterstützt dabei mit Unterrichtsmaterialien zur Verbraucher- und Finanzbildung für Schulen unter konsumentenfragen.at und den Mitmach-Labors COCO lab und COCO fin im Wirtschaftsmuseum.
Wissen über Konsumentenrechte
Nur jede:r Dritte weiß, welche Rechte er/sie als Konsument:in bei mangelhafter Ware hat – dass der Händler bzw. die Händlerin eine mangelhafte Sache nämlich reparieren lassen muss. Jede:r Dritte denkt fälschlicherweise, dass er/sie beim Kauf einer mangelhaften Ware das Geschäft sofort rückabwickeln lassen kann und jede:r Zehnte hat die Frage erst gar nicht beantwortet.
6 von 10 Personen in Österreich wissen, dass beim Kauf von verpackten Waren im Geschäft der kleiner geschriebene Preis am Regal der Grundpreis ist. Er gibt den für eine bestimmte Einheit der Ware (zB. ein Kilogramm, ein Liter, Waschgänge) geltenden Preis an. Im Zeitvergleich zeigt sich ein stabiles Wissen über diese Hilfestellung zum erleichterten Preisvergleich.
Jüngere Personen nannten bei beiden Fragen häufiger die richtige Antwort. Außerdem liegen Personen, die denken, sie hätten eher gute Kenntnisse über die Rechte von Konsument:innen im Allgemeinen mit ihren Antworten häufiger richtig.
Weitere Ergebnisse des Konsument:innenbarometers lesen Sie hier in den nächsten Tagen. Im letzten Beitrag der Serie finden Sie außerdem die gesamte Studie.
Hier finden Sie die OTS-Aussendung des BMSGPK zum Konsument:innenbarometer 2023.