"Frühstücksrichtlinien": was ist drin im Honig und den Marmeladen?

veröffentlicht am 05.02.2024

Am 30.01.2024 wurde eine vorläufige Einigung auf EU-Ebene über eine bessere Information von Verbraucher:innen über Honig, Konfitüren, Fruchtsäfte und Trockenmilch erzielt.

2 kl. Honiggläser mit Textil und Bändchen verpackt, © Cristina Pop auf Unsplash

Bei den „Frühstücksrichtlinien“ handelt es sich um EU-Richtlinien, in denen gemeinsame Vorschriften für die Zusammensetzung, die Verkehrsbezeichnung, die Kennzeichnung und die Aufmachung bestimmter Lebensmittel festgelegt wurden. Ziel ist es, die Interessen der Verbraucher:innen zu schützen und den freien Verkehr dieser Erzeugnisse innerhalb der EU zu gewährleisten.

Ziel der aktualisierten Richtlinien ist es, eine Umstellung auf eine gesündere Ernährung zu fördern, den Verbraucher:innen dabei zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und für Transparenz hinsichtlich der Herkunft der Produkte zu sorgen.

 Änderungen bei Honig, Fruchtsaft, Marmelade und Co.

Bei Honigmischungen ist vorgesehen, dass alle Länder, aus denen der Honig stammt, genannt werden müssen. Künftig soll es nicht mehr möglich sein, nur anzugeben „Mischung von Honig aus EU-Ländern“ oder „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“. Ziel ist, dass Verbraucher:innen nicht in die Irre geführt werden, sondern genau erkennen können, woher der Honig tatsächlich stammt.

Neben dem Honig beinhaltet der Vorschlag der Europäischen Kommission auch die Anhebung des Mindestfruchtgehalts bei Konfitüren auf 450 g pro Kilogramm (derzeit: 350 g/1000 g). Der höhere Fruchtanteil in Konfitüren soll dazu beitragen, den Zuckergehalt zu verringern, sodass Verbraucher:innen eine gesündere Wahl treffen können. Bei Fruchtsäften wird eine neue Kategorie eingeführt, nämlich „zuckerreduzierter Fruchtsaft“. Dabei muss der von Natur aus vorkommende Zucker im jeweiligen Fruchtsaft um mindestens 30 % verringert werden. Auch bei der Bezeichnung von „Marmelade“ gibt es Änderungen. Während diese bisher ausschließlich für Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten verwendet werden durfte, können nun auch andere Früchte wie Marillen oder Erdbeeren für die Zubereitung verwendet werden. Was bisher nur als „Konfitüre“ vermarktet werden durfte, kann also künftig als „Marmelade“ in Verkehr gebracht werden.

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