EU-weites Netzwerk von Verbraucherbehörden
veröffentlicht am 25.12.2022
Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (kurz „EVZ“) informiert
Individuelle Abhilfe
Mit der Zunahme der Online Bestellungen haben auch die Problemfälle stark zugenommen. Ist man einer illegalen Webseite aufgesessen, kann mit Hilfe von Verbraucherorganisationen, dem EVZ, Bundesarbeiterkammer (BAK) oder mit der Unterstützung geprüfter Schlichtungsstellen (dazu zählen ua. die Verbraucherschlichtung, Internet Ombudsstelle, Agentur für Passagier und Fahrgastrechte) im konkreten Fall oft eine individuelle Abhilfe (wie zB Rückabwicklung, Stornierung oder Widerruf Ihres Vertrags sowie Geltendmachung von Ihren Gewährleistungsansprüchen etc.) erreicht werden.
CPC Netzwerk
Wenn jedoch viele Verbraucher:innen mit einer unlauteren, irreführenden oder sonst rechtswidrigen Geschäftspraktik oder Abzocke-Masche in die Irre geführt werden, kann zusätzlich neben der Geltendmachung von Individualansprüchen auch gleichzeitig die Einschaltung des EU-Netzwerkes der Verbraucherbehörden (CPC-Netzwerk) sinnvoll sein. Staatliche Behörden in allen EU Mitgliedstaaten sorgen dann dafür, dass grenzüberschreitende Verstöße gegegen das Verbraucherrecht rasch und effektiv abgestellt werden. Das behördliche Verbot führt dann dazu, dass alle Verbraucher:innen EU-weit von einer solchen Maßnahme profitieren, da sich die über die Grenzen hinweg agierenden Händler und Betreiber von Online Marktplätzen in Zukunft besser an die Verbraucherschutzgesetze halten.
Diesen Umstand hat das EVZ zum Anlass genommen, Konsument:innen in ihrem aktuellsten EVZ-Beihefter über das CPC-Netzwerk zu informieren. Diese Informationsbroschüre ist der Jänner-Ausgabe 2023 der VKI Zeitschrift „Konsument“ mit dem Thema „Gemeinsam stärker über die Grenzen hinweg – Zusammenarbeit von CPC Behörden“, beigelegt oder ist per Direktdownload unter diesem Link abrufbar: Beihefter- Zusammenarbeit europ Verbraucherschutz_Web (2).pdf (europakonsument.at)
Das Zusatzheft bietet Ihnen einen anschaulichen und guten Überblick, unter welchen Voraussetzungen Sie es in der Hand haben, zur Abstellung von solchen Verstößen, die Sie besonders ärgern oder welche große finanzielle Schäden verursachen können, beizutragen, indem Sie die nationalen zuständigen Behörden oder die CPC-Kontaktstellen informieren.