Mundschutzmasken richtig verwenden und entsorgen
veröffentlicht am 14.05.2020
Die Mund- Nasenschutzmasken (MNS) gehören mittlerweile zu unserem Alltag
Entscheidend dabei ist, dass sie richtig verwendet und behandelt bzw. entsorgt werden.
Mit dem Tragen eines MNS schützen Sie vor allem Andere, da beim Husten, Sprechen oder Niesen die dabei entstehenden Tröpchen abgefangren werden. Auch im privaten Bereich oder bei der Arbeit ist es sinnvoll einen MNS zu tragen.
Wegwerfen oder Waschen?
Wichtig ist, dass die Gesichtsmaske richtig sitzt, d.h. Mund und Nase müssen umschlossen sein, auch seitlich soll die Maske gut abschließen.
Der einfache Gesichtsschutz besteht häufig aus mehreren Lagen Papier oder Vlies. Solche Einweg-Masken sollten allerhöchstens einen Tag getragen werden. Im Prinzip ist es ein Einmal-Produkt. Wird dieser Mundschutz feucht, oder wurde er anderweitig kontaminiert, bietet er keinen Schutz mehr und muss gewechselt werden.
Entsorgen Sie bitte Ihre Einweg-Masken weder im Altpapier noch im Biomüll, denn in den Masken sind zu viele Kleinteile, die sich nicht recyceln oder kompostieren lassen. Daher unbedingt möglichst rasch in den Restmüll und nicht offen liegenlassen.
Einweg-Masken aus Vlies gehören keinesfalls in die Toilette. Dort können Sie zu großen Schäden im Abwassersystem führen, da sie sich beispielsweise mit anderen Gegenständen verknoten und dann die Pumpen verstopfen.
Nach der Abnahme des MNS ist Händewaschen mit warmen Wasser und Seife unbedingt erforderlich.
Im Falle von Corona-positiven Personen wird empfohlen, die Masken noch in einen extra Müllsack in die Restmülltonne zu geben. Diese landen dann ohnehin in der Müllverbrennung.
Bei 60 bis 90 Grad waschen
Masken aus Stoff kann man freilich in der Waschmaschine waschen (bei 60 bis 90 Grad) und danach gut trocknen. Ein großer Vorteil dieser Masken ist der Tragekomfort und die Vermeidung von Müll.
Auf der Website des Sozialministeriums finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu: Mechanische Schutzvorrichtung (MNS)
Schutzmasken
Schutzmasken sind spezielle Masken, wie beispielsweise OP-Masken, die dem Medizinproduktgesetz unterliegen.
Sogenannte partikelfiltrierende Halbmasken (FFP1-, FFP2- und FFP3-Masken) filtern Partikel aus der Atemluft und werden von verschiedenen Berufsgruppen als persönliche Schutzausrüstungen verwendet, um sich vor Schadstoffen abzuschirmen. Diese Masken dienen, anders als der MNS, auch dem Eigenschutz, d.h. die TrägerInnen werden vor der Umgebung geschützt.
Diese speziellen Schutzmaskenarten unterliegen gesetzlichen Regelungen und müssen speziellen Prüfkriterien entsprechen. Auch beim Tragen solcher Masken sind spezielle Vorsichtsmaßnahmen zu beachten; für den Alltagsgebrauch sind sie daher wenig praktikabel.