EU-Kommission: klares Nein zum Gutschein-Zwang für Reisen

veröffentlicht am 19.05.2020

EU-Kommission stellt klar: nach dem EU-Recht haben Reisende einen klaren Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Reise- bzw. Ticketpreises, wenn die Reise/Beförderung aufgrund von Covid-19 nicht stattfindet. Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden.

Bis zuletzt wurde von der Reiseindustrie und manchen EU-Mitgliedstaaten gefordert, dass für ganz Europa eine Pflicht für KundInnen zur Annahme von Reisegutscheinen eingeführt werden soll.

Bei Pauschalreisen oder Beförderungsleistungen wie Flügen, die wegen Covid 19 abgesagt werden müssen, hätten die Reisendkundinnen ihre bereits geleisteten Zahlungen so nur mehr in Form von Gutscheinen zurückerhalten. Auf diese Weise sollten die Unternehmen vor hohen Zahlungspflichten, die ihre Liquidität in der Covid-Krise zusätzlich in Frage stellen, geschützt werden.

Die Europäische Kommission erteilte diesen Forderungen mit einer Empfehlung vom 13. Mai zu Gutscheinen, die Teil eines Tourismuspaketes ist, nunmehr eine klare Absage. Nach dem EU-Recht haben Reisende einen klaren Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Reise- bzw. Ticketpreises, wenn die Reise/Beförderung aufgrund von Covid-19 nicht stattfindet. Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden.

Dabei soll es jetzt auch bleiben.

Empfehlungen der Kommission

Die Europäische Kommission gibt zugleich Empfehlungen, wie Gutscheine attraktiver ausgestaltet werden sollen, damit Reisende die Gutscheine auch freiwillig annehmen. Vorgeschlagen wird etwa eine automatische Auszahlung des Gutscheinbetrages nach Ende einer zumindest einjährigen Gültigkeitsdauer, die Übertragbarkeit des Gutscheins an andere Personen sowie eine Absicherung der Gutscheine gegen Insolvenz des Reiseunternehmens.

Ob und wie diese Empfehlungen von den Mitgliedstaaten und Reiseunternehmen nun umgesetzt werden, und ob auch Konsumentenorganisationen solche Gutscheine empfehlen können, bleibt abzuwarten.

 

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