Bisphenol A in Lebensmittelverpackungen: Was Verbraucher:innen wissen sollten
veröffentlicht am 11.02.2025
Seit Anfang des Jahres gilt in der EU eine neue Verordnung.
Bisphenol A (BPA) ist eine chemische Verbindung, die häufig bei der Herstellung von Verpackungsmaterialien für Lebensmittel verwendet wird. Sie findet sich in vielen Alltagsgegenständen wie beschichteten Konservendosen oder bedruckten und verklebten Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff und Papier.
Das Problem: BPA kann aus diesen Materialien in Lebensmittel übergehen und beim Verzehr in den Körper gelangen. Untersuchungen zeigen, dass die Chemikalie das Hormonsystem beeinflussen kann. Deshalb gibt es immer strengere gesetzliche Regeln zur Begrenzung, die bis zum Verbot von BPA in Lebensmittelverpackungen gehen.
Gesundheitsrisiken und neue Erkenntnisse
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat BPA mehrmals untersucht. 2015 wurde eine vorläufige akzeptable tägliche Aufnahmemenge von 4 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt. Nach neuen Studien wurde dieser Wert 2023 drastisch auf 2 Nanogramm gesenkt – das ist 20.000-mal weniger als vorher!
Der Grund: Neue Erkenntnisse legen nahe, dass BPA selbst in geringen Mengen die Gesundheit schädigen kann. Besonders das Immunsystem und die Hormonregulation können betroffen sein.
Welche gesetzlichen Regelungen gibt es?
Um Verbraucher:innen besser zu schützen, hat die Europäische Union bereits mehrere Maßnahmen ergriffen:
- BPA ist seit 2011 in Babyflaschen verboten.
- Seit 2018 gelten strengere Grenzwerte für BPA in beschichteten Konservendosen, speziell für Lebensmittel für Babys und Kleinkinder.
- Ab 2025 gibt es schrittweises Verbot von BPA und ähnlichen Chemikalien bei der Herstellung von Kunststoffen, Lacken, Druckfarben und Klebstoffen für Lebensmittelverpackungen.
Da die neue Verordnung (EU) 2024/3190 nicht sofort in Kraft tritt, gibt es zwei wichtige Fristen:
- Generelle Frist: Bis zum 20. Juli 2026 dürfen bestehende Produkte noch in Verkehr gebracht werden.
- Längere Fristen: Einige Produkte (z. B. bestimmte Konservendosen) brauchen mehr Zeit, bis sie ohne BPA hergestellt werden können. Diese dürfen noch bis zum 20. Januar 2028 verkauft werden.
Es gibt aber einige Ausnahmen: Manche Gegenstände, wie große, beschichtete Lagertanks oder bestimmte Filtermembranen, dürfen noch BPA enthalten, da es bisher keine Alternativen gibt.
Was bedeutet das für Verbraucher:innen?
- Der Einsatz von BPA wird in Produkten, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen stark eingeschränkt.
- Was Sie tun können: Achten Sie auf BPA-freie Verpackungen und nutzen Sie Glas- oder Edelstahlbehälter für Lebensmittel.
Fazit
Bisphenol A steht seit Jahren in der Kritik und wird aus immer mehr Produkten verbannt. Mit den neuen Regeln ab 2025 sind Lebensmittelverpackungen in der EU sicherer denn je. Verbraucher:innen können zusätzlich darauf achten, BPA-freie Alternativen zu wählen, um mögliche gesundheitliche Risiken zu vermeiden.
Weitere Informationen finden Sie hier: KVG