Abo-Fallen: Versteckte Kosten im Online-Alltag
veröffentlicht am 20.11.2024
Immer mehr Menschen beschweren sich über unbeabsichtigte Abos und unfaire Vertragsregeln im Online-Bereich.
Abo-Fallen sind kostenpflichtige Abos, in die Kund:innen häufig durch günstige bzw. kostenlose Testangebote oder durch täuschende Onlineformulare gelockt werden. Rücktritte werden nicht immer akzeptiert und manchmal kommt es zusätzlich nach einer zeitlichen Frist unerwartet zu deutlichen Preissteigerungen. Bei Konsumentenschutz-Organisationen wie der Arbeiterkammer häufen sich entsprechende Beschwerden.
Manipulative Verfahren bei Dating Plattformen
Auch beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) begegnet man diesem Problem regelmäßig. Besonders auffällig sei dies bei Dating-Plattformen. Diese nutzen manipulative Mechanismen – sogenannte Dark Patterns (mehr dazu hier) –, um Nutzer:innen zu Premium-Abos zu drängen. Werden diese nicht abgeschlossen, wird die Sichtbarkeit des eigenen Profils reduziert oder bestimmte Funktionen eingeschränkt.
Es gibt auch Probleme mit Test-Abos, die nicht deutlich als solche erkennbar sind. Oft fehlt der Hinweis, dass sie später Geld kosten. Auch unfaire Verträge mit langen Kündigungsfristen treten immer wieder auf.
Mehr Informationen zu unerlaubten Vertragsverlängerungen bei Online-Partnervermittlungen finden Sie hier.
Ärger bei Reisebuchungsportalen
Neuerlich gibt es auch bei Reise-Plattformen immer mehr Beschwerden über Bezahl-Abos. So werden währende einer Buchung unbemerkt kostenlose Testmitgliedschaften abgeschlossen, die sich nach einer gewissen Zeit in ein reguläres Abo umwandeln. Das Problem fällt erst auf, wenn bereits Geld abgebucht wird.
Viele Kunden ärgern sich, weil sie solche Abos gar nicht wollen. Sie nutzen die Reiseportale nur selten und haben kaum Vorteile durch Rabatte oder besseres Kundenservice. Das Europäische Verbraucherzentrum kritisiert am Premiumservice auch, dass dadurch ein Zwei-Klassen-Service entsteht, obwohl kostenloser Support gesetzlich vorgeschrieben ist.
Gesetzeslage bei kostenpflichtigen Angeboten
Nicht nur österreichische Unternehmen, sondern auch Firmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten (bzw. Norwegen, Liechtenstein und Island, nicht aber der Schweiz!) müssen sich an das österreichische Konsumentenschutzgesetz halten. Dieses schreibt vor, dass kostenpflichtige Angebote deutlich erkennbar sein müssen. Anbieter müssen auch rechtzeitig über den Wechsel von einem Test-Abo zu einem kostenpflichtigen Abo oder über eine Verlängerung informieren bzw. dies in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorsehen. Falls sie das nicht tun, können Konsument:innen dagegen vorgehen.
Ein weiteres Problem sind Langzeit-Abos, die Verbraucher:innen oft vergessen. Dadurch zahlen sie jahrelang für ungenutzte Leistungen. Erstellen Sie daher am besten eine Liste mit allen Abos, Kosten und Kündigungsfristen. So behalten Sie immer den Überblick!
Noch mehr Infos, z.B. zu Abos bei Gerätefunktionen, können Sie hier im Standard-Artikel nachlesen.
Bei Problemen können Sie sich an die Arbeiterkammer oder den VKI wenden. Betrifft die Angelegenheit ein Unternehmen aus dem EU-Ausland, kontaktieren Sie das Europäische Verbraucherzentrum Österreich.