Einheitlicher Jugendschutz in Österreich
veröffentlicht am 09.04.2019
Harmonisierte Bestimmungen in den Bereichen Rauchen, Alkohol und Ausgehzeiten
Unter Jugendschutz versteht man die Summe aller Regelungen, die darauf abzielen, Kinder und Jugendliche bestmöglich vor bestimmten Gefahren zu schützen und gleichzeitig ihre Eigenverantwortlichkeit zu fördern und auszubauen. Jugendschutz fällt in Österreich in die Kompetenz der Bundesländer. Damit entscheidet jedes Bundesland selbst über die konkreten Bestimmungen im Gesetz.
Jugendliche unter 18 müssen sich an die jeweiligen Regelungen des Bundeslandes halten, in dem sie sich momentan aufhalten. Aber nicht nur Jugendliche müssen sich daranhalten, sondern auch deren Erziehungsberechtigte, Lehrende, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Gewerbetreibende.
Einheitlicher Jugendschutz in Österreich
Nachdem es eigentlich keinen guten Grund für neun verschiedene Jugendschutzgesetze gibt, haben sich die Bundesländer darauf geeinigt, die Jugendschutzgesetze in den Bereichen Rauchen, Alkohol und Ausgehzeiten anzugleichen. Seit 1. Jänner 2019 gibt es weitgehend einheitliche Bestimmungen. Wien und Oberösterreich sind im Februar mit den entsprechenden Anpassungen nachgezogen, und das novellierte Salzburger Jugendschutzgesetz ist mit 1. April 2019 in Kraft getreten.
Zusammengefasst bedeutet das für die relevanten Bereiche:
Alkohol und Rauchen
Unter 16 Jahren ist der Kauf und Konsum von alkoholischen Getränken, Tabakwaren, Wasserpfeifen, E-Shishas, E-Zigaretten und den dafür notwendigen Tabaken, Melasse-Mischungen und Liquids generell verboten.
Das Mindestalter für Rauchen erhöht sich von 16 auf 18 Jahre. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bleiben also der Erwerb und der Konsum von Rauchwaren ohne Ausnahme verboten.
Was den Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken betrifft, so muss ab jetzt unterschieden werden:
- Gebrannter Alkohol wie Spirituosen, Schnaps, Liköre, Rum, Whisky, Wodka oder Mischgetränke, die solchen gebrannten Alkohol enthalten (Stichwort: Alkopops), sind erst ab 18 Jahren erlaubt.
- Alkoholische Getränke ohne gebrannten Alkohol wie Bier, Radler, Wein, Prosecco, Sturm, etc. können weiterhin ab 16 Jahren erworben und konsumiert werden!
Ab 18 Jahren sind Rauchen und alkoholische Getränke jeder Art, also auch Schnaps und Alkopops, erlaubt.
Achtung: Es gibt keine Ausnahmeregel! Auch für alle, die 16 oder 17 Jahre alt sind und bisher schon rauchen oder jede Art von Alkohol erwerben und konsumieren durften, gelten die neuen Bestimmungen! Dh sie müssen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowohl auf Rauchen wie auch auf gebrannten Alkohol verzichten.
Ausgehzeiten
Die Ausgehzeiten für 14 - 16Jährige (max. bis 1 Uhr) und für alle ab 16 Jahren (keine zeitliche Beschränkung mehr) bleiben unverändert.
Für unter 14-Jährige werden die Ausgehzeiten großzügiger. Sie dürfen sich fortan an allgemein zugänglichen Orten und öffentlichen Veranstaltungen bis maximal 23 Uhr, statt wie bisher bis 22 Uhr, aufhalten.
Aber die Jugendschutzgesetze geben nur einen Rahmen vor, natürlich dürfen Erziehungsberechtigte ihren Kindern strengere Ausgehzeiten vorschreiben als in den jeweiligen Jugendgesetzen vorgesehen!
Umfassende Informationen zu allen Bereichen, die den Jugendschutz betreffen, finden Sie auf:
https://www.jugendportal.at/themen/jugendschutz-recht/jugendschutz