VKI-Sammelaktion wegen unzulässiger Kosten bei Lebensversicherungen
veröffentlicht am 15.05.2023
VKI unterstützt betroffene Verbraucher:innen bei der Rückforderung
Nach Ablauf oder vorzeitigem Rückkauf einer Lebensversicherung sind Verbraucher:innen oft überrascht, wenn die Auszahlungssummen deutlich geringer als die einbezahlten Prämien sind. Der Grund liegt in unzureichenden Informationen über die Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten beim Abschluss von Lebensversicherungen. Gerade in älteren Versicherungsverträgen, die vor dem 01.01.2007 abgeschlossen wurden, werden diese Kosten nur mangelhaft erklärt. Diese unklaren Klauseln waren schon mehrfach Gegenstand von Verfahren, die der VKI gegen Versicherungsunternehmen geführt hat. Trotz oberstgerichtlicher Entscheidungen, die solche Kostenabzugsklauseln in Lebensversicherungsverträgen für Konsument:innen als intransparent und daher unzulässig berurteilt hatten, verrechnen die Versicherungsunternehmen weiterhin Kosten auf Basis solcher unzulässiger Klauseln.
Sammelaktion des VKI
Laut Rechtsansicht des VKI sind die auf Basis von unzulässigen Klauseln eingehobenen Beträge vom Versicherer zurückzuzahlen. Der VKI bietet daher allen betroffenen Konsument:innen an, sich einer kostenlosen Sammelintervention zu folgenden sechs Versicherungsunternehmen anzuschließen:
Wiener Städtische Versicherung AG
UNIQA Österreich Versicherung AG
Allianz Elementar Versicherungs-AG
Nürnberger Versicherung AG
Generali Versicherung AG
FWU Life Insurance Austria AG (vormals Skandia)
Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme
- Abschluss einer klassischen oder fondsgebundenen Lebensversicherung zwischen 01.01.1997 und 31.12.2006
- die klassische Lebensversicherung wurde vorzeitig aufgelöst (Rückkauf)
- die fondsgebundene Lebensversicherung ist noch aktiv, oder wurde durch Rückkauf oder Laufzeitende beendet
Die kostenlose Anmeldung beim VKI ist über folgenden Link möglich:
VKI-Intervention: Lebensversicherungen - unzulässige Kostenabzugsklauseln
Der VKI wird die Voraussetzungen zur Teilnahme prüfen, anspruchsberechtigte Fälle bündeln und die Rückzahlung der unzulässig verrechneten Kosten von der jeweiligen Versicherung einfordern.