Schuldenreport des asb Schuldnerberatungen GmbH: Teuerung treibt Menschen in Überschuldung

veröffentlicht am 07.05.2024

Bereits jede achte Person nennt hohe Lebenshaltungskosten und Wohnungskosten als Überschuldungsgrund.

In der Pressekonferenz am 6. Mai 2024 präsentierte die asb Schuldnerberatungen GmbH, Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen, gemeinsam mit Herrn Bundesminister Johannes Rauch den jährlichen Schuldenreport. Der Schuldenreport gibt jährlich einen umfassenden Überblick über die Situation der Schuldenberatungen und ihrer Klientel. Die asb Schuldnerberatungen GmbH bereitet darin zahlreiche Daten aus dem Jahr 2023 auf.

Alarmierende Zahlen

Es wird deutlich sichtbar, dass sich Lebenssituationen zunehmend verschärfen. So gab es 2023 um 17 % mehr Erstkontakte als im Jahr davor – das ist der Höchstwert seit zwölf Jahren. Ratsuchende sind durchschnittlich mit rund 55.000 Euro verschuldet. Eine Erhebung zeigt, dass sich Schulden etwa alle acht Jahre verdreifachen, wenn keine Rückzahlung erfolgt. Zinsen, Zinseszinsen, Anwalts- und Inkassokosten sowie Gebühren sorgen für diese Explosion der offenen Schuldbeträge.

Überschuldungsgründe

Gemäß aktuellem Schuldenreport gaben 32 % der Klient*innen „Arbeitslosigkeit und Einkommensverschlechterung“ als Überschuldungsgrund an. 21 % nannten „Umgang mit Geld / mangelnde Finanzbildung“. Weitere 18 % hatte eine ehemalige Selbstständigkeit in die Überschuldung geführt.  Mehr als ein Drittel der Klient:innen der Schuldenberatungen hatte ein Einkommen unter dem Existenzminimum (Grundbetrag 2024: 1.217,96 für einen Einpersonenhaushalt). Bereits jede achte Person nennt hohe Lebenshaltungskosten und Wohnungskosten als Überschuldungsgrund.

Rauch fordert strukturelle Maßnahmen

„Schulden sind nie nur auf individuelles Verschulden zurückzuführen, sondern haben strukturelle Ursachen“, sagte Bundesminister Johannes Rauch im Rahmen der Pressekonferenz. Es brauche daher strukturelle Maßnahmen gegen Überschuldung. Dazu zählten eine Neuaufstellung der Mindestsicherung, die Valorisierung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe, eine Eingrenzung der Inkassokosten, eine Kindergrundsicherung und eine verbesserte Datenlage zur Überschuldung in Österreich.

Was muss geschehen? – Vorschläge der Schuldenberatung

Auch die Schuldenberatung sieht politischen Handlungsbedarf. Im Lichte der Teuerung werde immer klarer, dass ein Auskommen mit dem Existenzminimum kaum mehr möglich ist. Das Existenzminimum muss angehoben werden, um Menschen mit Schulden ein menschenwürdiges Leben und ein Mindestmaß an sozialer und kultureller Teilhabe zu ermöglichen.

Der Explosion von Schuldbeträgen bei Nichtzahlung muss Einhalt geboten werden. Es braucht eine Obergrenze – Schulden sollen sich durch Zinsen und Kosten maximal verdoppeln dürfen.

Ebenso müsse die drohende Verschärfung des Insolvenzrechts für Privatpersonen abgewendet werden. Eine Verlängerung der Verfahrensdauer auf fünf Jahre ab Mitte 2026 steht im Raum. Die asb fordert, dass die Möglichkeit der dreijährigen Entschuldung, wie sie derzeit bis Mitte 2026 vorgesehen ist, dauerhaft erhalten bleibt.

Mehr Prävention

HBM Rauch betonte die Wichtigkeit von präventiven Maßnahmen wie den Ausbau der Finanzbildung und der Beratungsangebote. In beiden Bereichen stellt das Sozialministerium zusätzliche Mittel zur Verfügung:

Aufgrund des erhöhten Andrangs bei den Schuldenberatungen hat das Sozialministerium zwischen 2021 und 2024 fast 1,4 Millionen Euro an Sonderförderungen zur Verfügung gestellt. Diese Unterstützung erfolgt zusätzlich zur regulären Förderung, die bis Ende 2025 gesichert ist.

Einen Schwerpunkt setzt das Sozialministerium in diesem Jahr auf die Finanzbildung von Frauen. Auch die Mittel dafür wurden aufgestockt.

Der Schuldenreport 2024 steht unter www.schuldenberatung.at/service-downloads zum Download bereit.

OTS-Meldung zur Pressekonferenz vom 6.5.2024

 

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