Kreditkarte

Rechnungen, die mit der Kreditkarte bezahlt werden,  werden erst nach einem bestimmten Zeitraum z.B. nach einem Monat, als Lastschrift vom Girokonto der Kreditkarteninhaberin bzw. dem Kreditkarteninhaber eingezogen. 

Ob im Internet, auf Reisen oder aber bei ganz alltäglichen Käufen, die Kreditkarte ist beim bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht mehr wegzudenken. Ein positiver Nebeneffekt liegt darin, dass bei vielen Kreditkarten ein Versicherungsschutz inkludiert ist. Hier ist aber zu beachten, dass der Versicherungsschutz oft nur dann gilt, wenn Leistungen (z.B. Reise) mit der Kreditkarte bezahlt worden sind oder in letzter Zeit ein gewisser Umsatz mit der Karte erreicht wurde.

Kreditkarten werden von Kreditkartenorganisationen meist gegen Bezahlung einer jährlichen Gebühr angeboten. Bestimmte Banken schließen mit bestimmten Kreditkartenorganisationen Verträge, so dass deren Karten den Bankkundinnen/den Bankkunden angeboten werden können. Je nach Anbieter kostet eine Kreditkarte jährlich zwischen 0 und 140,- Euro.

Neben der Jahresgebühr können noch zusätzliche Gebühren anfallen. So etwa, wenn im Ausland außerhalb der Euro-Zone in einer fremden Währung mit der Kreditkarte gezahlt wird.

Auch für das Abheben von Bargeld werden Gebühren verrechnet, die sehr hoch sein können.

Zwei Arten der Abrechnung

Generell gibt es zwei Kredit-Funktionen:

  • Bei der Zahlungsaufschubfunktion werden die mit der Karte bezahlten Leistungen über einen Zeitraum von in der Regel einem Monat gesammelt und erst dann gemeinsam mittels Lastschrift vom Girokonto der Kreditkarteninhaberin bzw. dem Kreditkarteninhaber eingezogen. Zwischen dem Einkauf und der tatsächlichen Belastung des Kontos liegt also ein Zeitraum von bis zu einem Monat. Für diesen Zahlungsaufschub fallen keine Zinsen an.
  • Anders bei der echten Kreditfunktion: Bei dieser kann der von der Kreditkartenanbieterin bzw. dem Kreditanbieter verrechnete Gesamtbetrag auch in Raten gezahlt werden. Die erste Rate beträgt meistens 10 % der Gesamtleistung, der restliche Betrag wird in mehreren Monatsraten vom Konto abgebucht. Für die Kreditierung werden oft sehr hohe Zinsen verrechnet. Diese können bis zu 20 % betragen!

Kreditkarten können auch zur Behebung von Bargeld am Schalter an einer Bank oder am Geldautomaten genutzt werden. Dabei ist die ein persönlicher PIN-Code erforderlich, der bei der jeweiligen Kreditkartenorganisation angefordert werden kann. Die Behebung von Bargeld mit der Kreditkarte ist allerdings teuer.

WICHTIG

Bargeldbehebungen mit der Kreditkarte sind teuer. Hebt man das Geld an einem Geldautomaten im Inland ab, fallen 3% vom behobenen Betrag, mindestens jedoch 2,50 € an. Bei Behebungen im Ausland können noch weitere Gebühren dazukommen. Vermeiden Sie es daher, Bargeld mit der Kreditkarte abzuheben, um Kosten zu sparen.
Duch die einfache Art der Bezahlung mit Kreditkarte besteht die Gefahr, den Überblick über die getätigten Ausgaben zu verlieren. Für die Kreditierung können außerdem hohe Zinsen anfallen. Reduzieren Sie das Risiko der Überschuldung, indem Sie die Kreditkarte nur für bestimmte Zahlungen verwenden.


Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte

Der Verlust oder Diebstahl einer Kreditkarte ist so schnell wie möglich der Kreditkartenanbieterin/dem Kreditkartenanbieter oder der kartenausgebenden Bank zu melden, damit die Karte gesperrt und nicht missbräuchlich verwendet werden kann. Außerhalb der Geschäftszeiten kann die Sperre über eine eigene Hotline verfügt werden. Die Sperre ist kostenfrei durchzuführen.

Eine Sperre sollte man auch dann verfügen, wenn man zwar noch in Besitz seiner Kreditkarte ist, jedoch auf der Abrechnung Zahlungen angeführt sind, die man nicht selbst getätigt hat. Kreditkarteninhaberinnen/Kreditkarteninhaber treffen Sorgfalts- und Anzeigepflichten. Die Kreditkarte und das Mobiltelefon, auf das die zur Freigabe von Online-Zahlungen erforderlichen Transaktionsnummern (TAN) übermittelt werden, sind sorgfältig zu verwahren. Der persönliche PIN-Code für die Freigabe von Zahlungen am Point of Sale und für Bargeldbehebungen an Geldausgabeautomaten ist geheim zu halten. Das gilt auch für das selbstgewählte Passwort, das bei Online-Zahlungen neben der TAN angegeben werden muss. Ein Verlust oder Diebstahl der Karte ist unverzüglich zu melden, sobald man diesen bemerkt hat. Ebenso muss man eine festgestellte missbräuchliche Verwendung der Karte unverzüglich melden. Wenn diese Verpflichtungen verletzt werden, kann es sein, dass Besitzerinnen/Besitzer keinen Ersatz für Schäden erhalten, die durch Zahlungskartenmissbrauch entstehen.

Das Ausmaß der Haftung bei Zahlungskartenmissbrauch richtet sich bei Kreditkarteninhaberinnen/Kreditkarteninhaber nach dem Grad der Sorglosigkeit: Liegt nur leichte Fahrlässigkeit und somit ein Fehler vor, der auch einem sorgfältigen Menschen gelegentlich passieren kann, wird der Schaden grundsätzlich ersetzt. Allerdings kann es unter bestimmten Voraussetzungen sein, dass die Karteninhaberin/der Kreditkarteninhaber im Fall leicher Fahrlässigkeit einen Selbstbehalt von € 50,- zu zahlen hat.

Anders bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit: Letztere liegt vor, wenn ein Fehler begangen wird, der einem ordentlichen Menschen in derselben Situation keinesfalls unterlaufen würde. In solchen Fällen müssen Kreditkarteninhaberinnen/Kreditkarteninhaber grundsätzlich für den gesamten Schaden aufkommen. Voraussetzung dafür ist aber immer, dass der Missbrauch vor der Verlustmeldung stattgefunden hat und der Händler und die Kreditkartengesellschaft die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandards eingehalten haben.

Nicht ausreichend gesichert sind Zahlungen am Point of Sale, die nur mit Unterschrift und nicht mit der PIN autorisiert werden, und Online-Zahlungen, die nicht mit Passwort (Secure Code) und TAN, sondern nur mit den Kartendaten (Kartennummer, Ablaufdatum, Prüfzahl) freigegeben werden. Für ungesicherte Zahlungen oder für Missbräuche nach der Verlustmeldung haftet die Karteninhaberinnen/Kreditkarteninhaber selbst dann nicht, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten grob schuldhaft verletzt haben.

WICHTIG
Wenn Sie in Ihrer Kreditkartenabrechnung von Ihnen nicht oder nicht in dieser Höhe autorisierte Zahlungen entdecken, müssen Sie unverzüglich, spätestens aber binnen 13 Monaten nach Erhalt der Monatsrechnung reklamieren, um solche Zahlungen jedenfalls rückerstattet zu erhalten. In den meisten Fällen können Sie aber auch noch nach Ablauf dieser Frist Erstattungsansprüche geltend machen.


Prepaid-Karten

Prepaid-Karten sind Zahlungskarten, für die im Vorhinein ein Guthaben aufgeladen wird. Sie funktionieren im Wesentlichen wie Bankomatkarten und sind durch einen persönlichen Zahlencode (PIN-Code) der Karteninhaberin/des Karteninhabers geschützt. Man kann mit ihnen bargeldlos bezahlen oder an Geldautomaten mit Maestro-Symbol Bargeld beheben. Der Vorteil von Prepaid Karten liegt darin, dass kein Konto erforderlich ist. Prepaidkarten eignen sich deshalb als Taschengeldkarte für Kinder oder als Geschenk.

Das Guthaben ist nicht auf der Karte selbst gespeichert, sondern im System des Anbieters. Wenn das Guthaben verbraucht ist, kann die Karte neu aufgeladen werden. Über Internet kann man den Überblick über seine Transaktionen und sein Guthaben bewahren. Wenn die Prepaid Karte verloren geht oder gestohlen wird, sollte man wie auch bei Bankomat- oder Kreditkarten umgehend eine Sperre verfügen. Über das aufgeladene Guthaben kann dann mit einer Ersatzkarte weiter verfügt werden.

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