Basiskonto - Ein Konto für Jede und Jeden

Gehören Sie zu den Menschen, die noch kein eigenes Bankkonto haben? Oder vielleicht haben Sie ja ein Konto, können es aber nicht nutzen, weil es gepfändet wird? 


1. Sie haben ein Recht auf ein Basiskonto

Voraussetzung ist nur, dass Sie sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten. Sie können die Bank, bei der Sie das Basiskonto eröffnen wollen, frei wählen.

2. Leistungen eines Basiskontos

Ein Basiskonto können Sie nicht überziehen. Ansonsten bietet ein Basiskonto aber die gleichen Leistungen wie ein normales Zahlungskonto. Sie können daher

  • Bargeld am Schalter und an Bankomaten abheben,
  • Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften durchführen,
  • mit einer Bankomatkarte in Geschäften und im Internet zahlen und
  • Online Banking betreiben.

Alle diese Leistungen müssen Ihnen in einem unbeschränkten Umfang zur Verfügung stehen. Inhaber/Inhaberinnern eines Basiskontos dürfen gegenüber anderen Kunden nicht diskriminiert werden.

3. Ein bestehendes Zahlungskonto ist kein Hindernis

Sie können das Basiskonto auch bei Ihrer bisherigen Bank eröffnen. Die Bank, bei der Sie das Basiskonto eröffnen wollen, kann aber verlangen, dass Ihr bisheriges Konto geschlossen wird.

Für den Kontowechsel muss Ihnen auf Wunsch ein Kontowechsel-Service zur Verfügung gestellt werden.

Die Bank muss sich für Sie um die Schließung des bestehenden Kontos kümmern und alle Personen über Ihre neue Kontoverbindung verständigen, die regelmäßig Überweisungen oder Einzüge auf oder vom alten Konto getätigt haben.

4. Ein Basiskonto hilft Ihnen auch, wenn Sie Schulden haben und Ihr bestehendes Konto nur mehr eingeschränkt nutzen können.

Wenn Sie Ihr Konto wegen einer Insolvenz oder offener Schulden bei Ihrer Bank nicht mehr oder nur mehr teilweise benutzen können, können Sie bei der gleichen oder bei einer anderen Bank ein Basiskonto eröffnen.  In einem solchen Fall ist eine Schließung des bestehendes Kontos auch keine Voraussetzung für die Eröffnung eines Basiskontos. Sie können sich dann Ihr Einkommen auf das Basiskonto überweisen lassen und über den pfändungsfreien Betrag wieder frei verfügen.

5. Kosten eines Basiskontos

Wenn Sie zu einer begünstigten Gruppe gehören, darf das Basiskonto höchstens € 41,73 im Jahr kosten. Begünstigt sind Sie unter anderem, wenn 

  • Ihr Einkommen nicht über dem gesetzlichen Existenzminimum liegt,
  • Sie von der Rundfunkgebühr befreit sind oder
  • Sie im Privatkonkurs sind.

Wenn Sie ein Basiskonto bei einer reinen Online-Bank eröffnen, ist es meisten noch günstiger oder überhaupt kostenlos. Bei einem Basiskonto dürfen Ihnen keine Zusatzkosten entstehen, egal wie und wie oft Sie das Konto nutzen. Wenn Sie nicht begünstigt sind, darf das Basiskonto nicht mehr als € 83,45 im Jahr kosten. Die Preise von Basiskonten können Sie über den Bankenrechner der Arbeiterkammer vergleichen. 

6. Bei einem Basiskonto sind Sie vor einer Kündigung geschützt.

Die Bank darf ein Basiskonto nur kündigen, wenn 

  • Sie das Konto für strafbare Handlungen verwenden,
  • Sie das Konto länger als 24 Monate überhaupt nicht nutzen,
  • Sie ein zweites Konto eröffnen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Basiskonto finden Sie in unserer Broschüre „Basiskonto – Ein Konto für Sie“ unter Materialien.

Das Informationsblatt kann man bestellen unter https://broschuerenservice.sozialministerium.at 

  • per E-Mail an broschuerenservice@sozialministerium.at oder
  • telefonisch unter +43 1 711 00-86 25 25.

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