Preiserhöhungen bei Handytarifen: ein Tarifvergleich kann sich lohnen

veröffentlicht am 21.04.2023

Einige Handyvertragsanbieter haben mit 1. April ihre Tarife für bestehende Verträge erhöht. Was Verbraucher:innen tun können, erfahren Sie hier.

Die meisten Handyverträge beinhalten sogenannte Wertsicherungsklauseln. Solche Klauseln sind grundsätzlich üblich und finden sich in vielen Verträgen mit langfristig vereinbarten Zahlungsverpflichtungen, wie z.B. auch bei Miet-, Energieversorgungs- oder Fitnessverträgen. Durch die Wertsicherung werden die Zahlungsverpflichtungen an die Preisentwicklung bzw. die Inflation angepasst, um sie vor Veränderungen des Geldwerts zu schützen. Beim Ausmaß der Erhöhung wird dabei in der Regel an den Verbraucherpreisindex (VPI) angeknüpft, der die tatsächliche Veränderung der Preise für Waren und Dienstleistungen in einem definierten Warenkorb abbildet. Der VPI erlaubt daher, sofern er vereinbart ist, die Erhöhung der Preise im Sinne einer Wertsicherung.

Deutliche Preiserhöhungen im Mobilfunkbereich

Sofern also in den AGB der Netzbetreiber eine Wertsicherung bzw. Indexanpassung vereinbart wurde, können die Netzbetreiber die Preise (Grundgebühren, Servicepauschale und mitunter einzelne Leistungen) während der Vertragslaufzeit entsprechend dem Verbraucherpreisindex anheben. Durch die zuletzt massiv gestiegene Inflation fallen die Anpassungen diesmal entsprechend deutlich aus. Eine Nachfrage der Arbeiterkammer bei den Anbietern im März hat ergeben, dass A1 und Drei ihre Preise zwischen 8,5 bis 11,5 Prozent, Magenta bis zu 8,6 Prozent erhöhen. Bei etlichen kleineren Anbietern ändern sich die Preise nicht – sie haben keine Indexanpassungsklauseln in ihren Verträgen.

Preiskeule trifft Handynutzer:innen ab April heftig! | Arbeiterkammer

Anbieterwechsel kann sich auszahlen

Da bei Neukundentarife großteils keine Steigerung zu erwarten ist, kann ein Anbieterwechsel Vorteile bringen. Vergleichsplattformen wie www.tarife.at unterstützen Verbraucher:innen dabei Alternativangebote am Markt prüfen. Dieses Portal wurde erst kürzlich von der RTR GmbH, der zuständigen Regulierungsbehörde im Telekommunikationsbereich, mit einem Gütesiegel ausgezeichnet. Damit wurde bestätigt, dass www.tarife.at die gesetzlichen Kriterien, um sich als transparente und unabhängige Vergleichsplattform zu bezeichnen,  erfüllt.

Wie haben berichtet: 


Gütesiegel alt und neu (konsumentenfragen.at)

 

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