Kostenlose VKI Sammelaktionen zur Rückerstattung unzulässiger Gebühren bei Lebensversicherungen und der Bank Austria
veröffentlicht am 14.11.2023
Derzeit können sich Konsument:innen bei Betroffenheit kostenlos an zwei neuen Sammelaktionen des Verein für Konsumenteninformation (VKI) beteiligen. Diese Sammelaktionen sind das Ergebnis von vom Sozialministerium in Auftrag gegebenen Klagen gegen diverse Versicherungsunternehmen und die Bank Austria.
Sammelaktion Nr. 1
Eine Vielzahl von Lebensversicherungen enthalten unzulässige Kostenabzugsklauseln. In älteren Versicherungsbedingungen, die vor dem 01.01.2007 abgeschlossen wurden, wird die Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten bei Lebensversicherungen nur mangelhaft erklärt. Viele Konsument:innen bemerken erst nach Ablauf oder vorzeitigem Rückkauf der Versicherung, dass sie deutlich weniger ausbezahlt bekommen, als sie ursprünglich an Prämien eingezahlt haben. Deshalb geht der VKI gegen 25 Versicherungsunternehmen vor, um für betroffene Konsument:innen eine Rückerstattung dieser Kosten zu erreichen (hier geht‘s zur Sammelaktion Lebensversicherung).
Sammelaktion Nr. 2
Auch die UniCredit Bank Austria AG hat ihren Kund:innen in der Vergangenheit zu Unrecht Gebühren im Spargeschäft, zu Verbraucherkrediten oder im Zahlungsverkehr verrechnet. Dies hat das OLG Wien mit rechtskräftigem Urteil vom 15.3.2023 (4 R 89/22w) entschieden. Das OLG Wien erachtete die Klauseln, mit denen die Gebühren eingehoben wurden, als intransparent und damit unzulässig. Zur Erstattung dieser unzulässig eingehobenen Gebühren hat der VKI ebenfalls eine Sammelaktion gestartet, an der sich Betroffene unentgeltlich beteiligen können (hier geht’s zur Sammelaktion Bank Austria).