Einigung im Streit um unzulässige Gebühren der BAWAG P.S.K. - VKI unterstützt Betroffene
veröffentlicht am 31.03.2022
Der VKI konnte sich mit der BAWAG P.S.K. auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Konsument:innen einigen. Der VKI bietet allen betroffenen Verbraucher:innen die kostenlose Teilnahme an einer Sammelaktion zur Rückforderung unzulässig verrechneter Gebühren an.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - erfolgreich Klauseln der easybank AG (nunmehr BAWAG P.S.K.) zu diversen Entgelten bei Kreditkarten, die nach Ansicht des VKI nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte die Rechtsansicht des VKI und erklärte die Klauseln für unzulässig. Damit sind nach Rechtsansicht des VKI die auf Basis dieser Klauseln verrechneten Gebühren zurückzuerstatten. Der VKI konnte sich mit der BAWAG P.S.K. auf eine außergerichtliche Lösung einigen. Der VKI bietet allen betroffenen Verbraucher:innen die kostenlose Teilnahme an einer Sammelaktion zur Rückforderung von verrechneten Gebühren an, die die BAWAG P.S.K. zurückerstatten wird.
Um welche Gebühren handelt es sich?
Betroffen sind folgende Gebühren, die vom 01.07.2016 bis 31.12.2021 verrechnet wurden:
- Entgelt für Rechtsfallbearbeitung EUR 100,00
- Entgelt für die Ausstellung einer Ersatzkarte EUR 8,12
- Abrechnungsentgelt für Todesfall EUR 150,00
- Manipulationsentgelte bis 30.06.2020, die für die Bearbeitung von grenzüberschreitenden Kreditkartentransaktionen außerhalb der EU oder in andere Währungen als Euro verrechnet wurden.
Darüber hinaus erhalten Kund:innen, die einen Vertrag über eine Co-branded ÖAMTC Kreditkarte (Preisblatt Stand 01.01.2016 und später) abgeschlossen haben, eine pauschale Abgeltung von 40 Euro für das verrechnete Kartenentgelt und/oder Barauszahlungsentgelt sowie verrechnete Mahnspesen zurück.
Wer ist teilnahmeberechtigt?
An dieser Sammelaktion teilnehmen können Kund:innen der BAWAG P.S.K. oder easybank, denen in den oben genannten Zeiträumen zumindest eine der aufgezählten Gebühren verrechnet wurde. Auch ehemalige Kund:innen, die von den genannten Gebühren betroffen waren sowie Erb:innen, die das Abrechnungsentgelt im Todesfall bezahlen mussten, können sich anmelden. Der VKI wird die Voraussetzungen zur Teilnahme prüfen, anspruchsberechtigte Fälle bündeln und gesammelt gegenüber der BAWAG P.S.K. intervenieren.
Die kostenlose Anmeldung beim VKI ist bis spätestens 31.07.2022 über folgenden Link möglich: