Brokerjet: Gebühren für Depotübertragung werden rückerstattet!

veröffentlicht am 24.03.2016

Gute Nachrichten für ehemalige Brokerjet-KundInnen

All jene, die bei der Übertragung Ihres Depots nach dem 13.07.2015 Spesen bezahlen mussten und diese von der neuen Bank nicht übernommen wurden, können nunmehr von der Ersten Bank die Rückerstattung verlangen!

Erste Bank stellte das Wertpapier-Service Brokerjet mit 30.11.2015 ein

Das Unternehmen informierte seine KundInnen bereits im Sommer über die Einstellung und weitere Vorgehensmöglichkeiten. Um den Depotinhalt zu bewahren, konnte man das Depot entweder bankintern (im Sparkassen-Sektor) oder zu einer Drittbank übertragen. Wenn man sich für eine Übertragung des Depots zu einer anderen Bank entschied, wurde aber die im Konditionsblatt angeführte Gebühr von € 15,32 pro Wertpapierposition verrechnet. Das waren im Einzelfall durchaus hohe Summen und viele KonsumentInnen waren verärgert, da Brokerjet ja durch die Bank selbst eingestellt wurde und ein Depotübertrag überhaupt erst dadurch notwendig gemacht wurde.

Abmahnung durch den VKI

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mahnte diese Klausel im Auftrag des Sozialministeriums ab und die Erste Bank einigte sich mit dem VKI darauf, sich nicht mehr auf die Klausel zu berufen und keine Depotübertragungsgebühren im Zusammenhang mit dem Brokerjet-Service zu verrechnen. Nach dem 13.07.2015 verrechnete Spesen müssen zurückerstattet werden, wenn diese nicht bereits durch die Empfängerbank gutgeschrieben wurden (z.B. Gutschrift bei Depoteröffnung etc.)!

Das Formular zur Beauftragung der Rückerstattung ist auf folgender Webseite zu finden: https://www.erstebank.at/brokerjet

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