VKI erzielt Einigung mit VERBUND AG: Verbraucher:innen erhalten Geld zurück
veröffentlicht am 02.10.2024
Rückerstattung für Betroffene der Preiserhöhung vom Mai 2022
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich erfolgreich mit der VERBUND AG auf eine Rückerstattung für von der Preiserhöhung im Mai 2022 betroffene Verbraucher:innen geeinigt. Grundlage war ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien, das eine Klausel zur Preisanpassung für unzulässig erklärte.
Hintergrund und Ergebnis des Verfahrens
Im Mai 2022 führte die VERBUND AG eine Preiserhöhung auf Basis einer Klausel durch, die Preisänderungen an den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) koppelte. Diese Klausel war in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Stromanbieters verankert. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) prüfte diese Regelung. Da es wesentliche Bedenken gegen die Klausel gab, klagte der VKI die VERBUND AG im Auftrag des Sozialministeriums.
Nachdem bereits das Handelsgericht Wien dem VKI recht gab, bestätigte auch das Oberlandesgericht Wien die Rechtsansicht des VKI und erklärte die Klausel für ungültig. Das bedeutet, dass die rechtliche Grundlage für die Preiserhöhung, die ab dem 01. Mai 2022 in Kraft trat, entfallen ist. Infolgedessen ist die VERBUND AG nun verpflichtet, den betroffenen Haushaltskund:innen eine Rückerstattung zu gewähren.
Unkomplizierte Lösung für Verbraucher:innen
Haushalte, die von der Preiserhöhung betroffen waren, erhalten ihr Geld zurück. Der VKI konnte mit der VERBUND AG eine unkomplizierte Rückerstattungsregelung vereinbaren. Betroffene bekommen eine pauschale Gutschrift, die abhängig vom Stromverbrauch und der tatsächlichen Höhe der Preisänderung berechnet wird. Die ermittelte Pauschale wird direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen. Für einen durchschnittlichen Jahresverbrauch von etwa 3.300 kWh können die betroffenen Verbraucher:innen mit einer Rückzahlung von rund 90 Euro rechnen. Da für die Preiserhöhung am 01. Mai 2022 nicht für jede:n dieselben Indexwerte des ÖSPI galten kam es zu unterschiedlich hohen Preisänderungen. Aus diesem Grund ist auch die Höhe der Rückerstattung nicht für jeden Haushalt mit ähnlichem Stromverbrauch die gleiche.
Die Anmeldung für die Rückerstattung erfolgt online und ist für Verbraucher:innen kostenfrei. Ab dem 02. September 2024 können sich Betroffene auf der Website des VKI registrieren, um ihre Rückzahlung zu erhalten. Die Frist für die Anmeldung endet am 11. November 2024.
Wichtiges zur Teilnahme
Nicht nur aktuelle, sondern auch ehemalige Haushaltskund:innen, die im Mai 2022 von der Preiserhöhung betroffen waren, können an der Rückerstattungsaktion teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls die Anmeldung auf der Webseite des VKI. Informationen zur Rückerstattung werden von der VERBUND AG an alle betroffenen Haushalte verschickt.
Die Regelung gilt für die Tarife Verbund-Strom-Haushalt 5/22, Verbund-Strom-Haushalt Sonne 5/22 und Verbund-Strom-Haushalt-Direkt 5/22. Der VKI empfiehlt allen Betroffenen, sich zeitnah auf der Webseite www.verbraucherrecht.at/verbund-aktion2024 anzumelden, um die Auszahlung rechtzeitig zu erhalten. Wichtig ist hierbei, dass Kund:innen ihre Jahresabrechnung bereithalten, da zur Anmeldung die Kundennummer und die Anlagennummer erforderlich sind. Auf dieser Website finden Sie auch ein FAQ mit weiteren wichtigen Hinweisen.
Positives Signal für den Konsumentenschutz
Die Einigung zwischen VKI und VERBUND AG wird als wichtiger Erfolg für den Konsumentenschutz gewertet. „Wir freuen uns, dass wir eine konsumentenfreundliche Lösung finden konnten“, erklärt Mag. Stefan Schreiner, Leiter der Abteilung Sammelaktionen beim VKI. Er betont, dass der Erfolg des Verfahrens ein starkes Signal sei, dass sich der Einsatz für Verbraucher:innen lohne. Durch die Verhandlungen konnte nicht nur eine Rückzahlung erzielt werden, sondern auch der Weg für eine transparentere Preisgestaltung im Strommarkt geebnet werden. Für viele Haushalte, die durch die Energiepreisentwicklung der letzten Jahre belastet wurden, stellt diese Rückerstattung eine dringend benötigte Entlastung dar.
Alles zum Nachlesen finden Sie hier.