Handwerkerbonus 2024 und 2025
veröffentlicht am 07.08.2024
Bis zu 2000 Euro Förderung für verschiedene Bauprojekte
Ein Teil des sogenannten Baupakets der Bundesregierung, organisiert durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, ist das Projekt Handwerkerbonus.
Für Arbeitsleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich können viele unterschiedliche Gewerke wie z.B. Bodenleger, Dachdecker, Heizungstechnik und Lüftungstechnik, Landschaftsgärtner, Maler und Anstreicher, Spengler, Tischler, Gas- und Sanitärtechniker uva. beauftragt werden.
Auf Grund des großen Andrangs gab es zwar anfangs ein paar technische Probleme bei der Anmeldung, mittlerweile kann man auf der Website Handwerkerbonus alle nötigen Informationen finden und einen Antrag stellen. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengestellt.
Was, wer und wie wird gefördert?
Gefördert werden 20 % der reinen Arbeitsleistung. Materialkosten, Transportkosten oder Lieferkosten werden nicht bezuschusst. Die maximale Förderung liegt bei € 2.000,- und gilt pro Person beziehungsweise pro Wohneinheit, auch bei mehreren Personen im Haushalt werden maximal € 2.000,- ausbezahlt.
Die Förderwerber:innen müssen in der Wohneinheit, an der die Arbeitsleistungen durchgeführt werden, als Eigentümer:in oder Mieter:in aufscheinen. Der Ort der Leistungserbringung muss auf der Rechnung klar erkennbar sein und mit den Angaben im Antrag übereinstimmen.
Klarerweise muss ein Nachweis erbracht werden, dass tatsächlich eine Leistung erbracht und bezahlt wurde. Nur was tatsächlich bezahlt wurde, kann auch gefördert werden. Der Betrag der Arbeitsleistung muss auf der Rechnung nachvollziehbar und eindeutig erkennbar sein.
Wenn die Arbeitsleistungen durch eine Versicherung gedeckt sind, z.B. Dachdeckerarbeiten die durch Sturmschaden- verursacht sind und unter eine Sturmschadenversicherung fallen, kann der Bonus nicht beantragt werden.
Die Vergabe der Förderungen erfolgt in der chronologischen Reihenfolge der Anträge, bis das Budget aufgebraucht ist.
Auf der Website des Handwerkerbonus steht ein Antragsformular bereit.
Antragsteller:innen können Leistungen einreichen, die ab dem 1. März 2024 erbracht worden sind – sofern sie noch die Rechnungen haben. Der Förderzeitraum läuft bis Ende 2025.