Welttierschutztag 2024: Verbesserungen bei Nutztieren, Heimtieren und beim Tiertransport

veröffentlicht am 04.10.2024

Rückblick auf die Neuerungen im Tierschutz 

Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober 2024 und der sich dem Ende zuneigenden Legislaturperiode bietet sich eine gute Gelegenheit, auf die Fortschritte der letzten Jahre im Bereich des Tierschutzes zurückzublicken. Seit 2020 wurden umfassende Maßnahmen auf den Weg gebracht und viele Punkte aus dem Regierungsprogramm umgesetzt .  

Verbesserungen im Bereich der Nutztiere

Ein wesentlicher Meilenstein war die Novelle des Tierschutzgesetzes im Jahr 2022, mit der vor allem die Haltungsbedingungen für Nutztiere verbessert wurden. So wurde etwa die Haltung von Schweinen auf so genannten „Spaltenböden“ neu geregelt. Bei der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern wurde festgelegt, dass diese ab dem Jahr 2030 gänzlich untersagt sein soll. Das sogenannte „Schreddern“ von männlichen Eintagsküken wurde verboten. Die Parteistellung der Tierschutzombudspersonen wurde weiter ausgebaut.

In einer Anpassung der 1. Tierhaltungsverordnung  wurden genauere Vorgaben für die Haltung von Schweinen mit kupierten Schwänzen erlassen. Alle Schweinehalter:innen sind nunmehr verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um das routinemäßige Schwanzkupieren zu beenden. Sie haben jährlich eine standardisierte Risikoanalyse durchzuführen und es muss eine Tierhaltererklärung erstellt werden. Dies soll die Eigenverantwortung stärken und eine bessere Kontrolle der Maßnahmen durch die Behörde ermöglichen. Zusätzlich wurde ein Projekt in der Verordnung verankert, welches die einheitliche Erfassung von Schwanz- und Ohrverletzungen bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung zum Ziel hat. So soll es möglich werden, aufgrund vorhandener Verletzungen systematisch Rückschlüsse auf nicht tiergerechte Haltungsbedingungen zu ziehen.

Im Bereich der Geflügelhaltung wurde das bereits bestehende Käfighaltungsverbot auf Küken, Junghennen und Zuchttiere ausgeweitet. Ebenfalls wurden im Zusammenhang mit Auslaufflächen Anreize für mehr Biodiversität gesetzt – der Einsatz sogenannter „Biodiversitätsweiden“. Bei dieser Haltungsform werden Hecken gepflanzt, die den Hühnern als attraktiver Auslaufbestandteil zur Verfügung gestellt werden. Neue Vorschriften wurden erstmals auch für Japanwachteln erlassen, um die Haltungsbedingungen dieser Tiere zu verbessern. 

Neuerungen für den Tiertransport

Ein weiterer Schwerpunkt der letzten Jahre lag auf dem Schutz von Tieren beim Transport. Mit der Novelle des österreichischen Tiertransportgesetzes, die am 1. September 2022 in Kraft trat, wurden klare Regelungen zum Schutz der Tiere auf Langstreckentransporten erlassen. Für Kälber wurden Altersgrenzen für die Transportfähigkeit festgelegt. Ab dem Jahr 2025 dürfen österreichische Kälber nur noch unter strengen Bedingungen ab einem Alter von drei bzw. vier Wochen transportiert werden. Der Export von Schlacht- und Mastrindern in Drittstaaten wurde gänzlich verboten, ein wichtiger Schritt hin zu mehr Tierwohl auf langen Transportwegen. Zudem wurden Strafen für Verstöße gegen die Tiertransportbestimmungen deutlich verschärft. 

Die Sommertemperaturen waren in den letzten Jahren in Europa oft so hoch, dass einfach umzusetzende Maßnahmen, wie die Erhöhung des Platzangebots pro Tier, nur selten ausreichten, um adäquate Transportbedingungen für die Tiere zu gewährleisten. Aus diesem Grund erging im Sommer 2021 ein Erlass des Sozialministeriums an die Landeshauptleute, der die Vorgehensweise bei Langstreckentransporten von Lebendtieren unter heißen Wetterbedingungen nachschärfte. Außerdem wurden auch die Bedingungen für Transporte nach Südosteuropa bzw. Drittstaaten nachgeschärft. Um eine einheitliche Kontrolle der Transporte bzw. der Fahrtenbücher zu gewährleisten, muss nun die Wettervorhersage des neu dafür geschaffenen Wetterportals der Geosphere Austria verwendet werden.

Die Vorgaben dieses „Hitzeerlasses“ sowie weitere Änderungen im Zusammenhang mit der Transportfähigkeit, Tränkung/Fütterung, Kontrollen sowie Mindesthöhen im Zusammenhang mit dem Platzangebot der transportierten Tiere fanden Eingang in eine neue nationale Tiertransportverordnung. Diese ist großteils mit 20. September 2024 in Kraft getreten.    

Verbesserungen im Bereich der Heimtiere  

Auch im Bereich der Heimtiere konnten Fortschritte erzielt werden. Diese wurden durch das Heimtierpaket 2024 umgesetzt.  Eine zentrale Neuerung ist die Einführung eines Sachkundenachweises für die Haltung von Hunden, Reptilien, Amphibien und Papageienvögeln, mit Ausnahme von Unzertrennlichen, Plattschweifsittichen, Wellensittichen und Nymphensittichen. Dies soll Spontankäufe verhindern und deutlich machen, wieviel Verantwortung die Haltung eines Tieres bedeutet. Ab 1. Juli 2026 muss daher vor Beginn der Haltung eines solchen Tieres eine mindestens vierstündige theoretische Ausbildung absolviert werden. Für die Haltung von Hunden ist zusätzlich eine zweistündige Praxiseinheit gemeinsam mit dem Hund erforderlich.  

Weiters umgesetzt wurden Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel. Bereits bisher war das öffentliche Anbieten von Tieren nur gewissen Personengruppen, Tierheimen oder Vereinen vorbehalten. Der Erwerb aus dazu nicht berechtigten Quellen soll künftig unter Strafe stehen.

Zur besseren Umsetzung des Qualzuchtverbots wurde gesetzlich eine wissenschaftliche Kommission vorgesehen, die ab dem 1. Jänner 2025 ihre Arbeit aufnehmen wird. Diese Kommission besteht aus unabhängigen Expert:innen der Veterinärmedizinischen Universität und der Universität für Bodenkultur und soll Themen der Qualzucht wissenschaftlich aufarbeiten. Zusätzlich sollen bestehende oder neue Zuchtprogramme von Verbänden und verbandslosen Einzelzüchter:innen geprüft werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um das bereits bestehende Qualzuchtverbot konsequent durchzusetzen. Ferner wurde auch gesetzlich klargestellt, dass Züchter:innen nur mit gesunden Tieren züchten dürfen.

Die Heimtierdatenbank, die zur Erfassung von Daten von Hunden und Zuchtkatzen sowie ihrer Halter:innen dient, wurde erweitert. Neben den bereits jetzt zu erfassenden Daten der Tiere und Halter:innen, sollen künftig auch der Sachkundenachweis für Hunde und Informationen zu Züchter:innen eingetragen werden. Außerdem sind Tierärzt:innen verpflichtet, Tiere bei der ersten Kennzeichnung, also dem Chippen, gegen Entgelt in die Heimtierdatenbank einzutragen. Dies schafft mehr Transparenz und vereinfacht die Rückverfolgung von Tieren. 

Neuerungen auf EU-Ebene 

Viele Herausforderungen lassen sich nicht allein auf nationaler Ebene lösen. Daher wurde auch auf europäischer Ebene intensiv an Verbesserungen im Tierschutz gearbeitet. Dies mündete in einem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission im Dezember 2023 zur Einführung von Mindeststandards für die Haltung von Hunden und Katzen in Zuchtbetrieben, Zoofachhandlungen und Tierheimen. Diese Verordnung soll nicht nur den Tierschutz in der EU stärken, sondern auch den illegalen Handel mit Haustieren eindämmen und für fairere Wettbewerbsbedingungen sorgen. Ab Jänner 2024 wurde der Vorschlag unter den Mitgliedstaaten intensiv verhandelt. Im Juni 2024 erfolgte dann die Zustimmung der Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.

 Ausblick auf die nächsten Herausforderungen und Ziele 

Auch wenn in den letzten Jahren Fortschritte erzielt wurden, bleibt noch viel zu tun, um den Tierschutz in Österreich und auf EU-Ebene weiter zu verbessern. Eine der wichtigsten Aufgaben in der kommenden Legislaturperiode wird es sein, die neuen Vorgaben und Bestimmungen "mit Leben zu füllen". Dies umfasst insbesondere die nähere Ausarbeitung von Regelungen zur Qualzucht. Auch der Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden und Wildtieren muss weiter konkretisiert und effektiv umgesetzt werden. 

Auf europäischer Ebene wird die Novellierung der Tiertransportverordnung voranschreiten, um harmonisierte Regelungen für den Transport lebender Tiere innerhalb der EU und in Drittstaaten festzulegen. Auch an der Umsetzung der Verordnung zum Schutz von Hunden und Katzen wird weitergearbeitet werden. Ob zusätzliche Vorschläge aus dem von der Europäischen Kommission angekündigten Tierschutzpaket folgen werden, bleibt abzuwarten. 

Weitere Informationen zu den Fortschritten der letzten Jahre finden Sie in den Tierschutzberichten, in den FAQs zur Novelle des Tierschutzgesetzes oder der Tiertransportverordnung sowie auf der Homepage des BMSGPK.

Auf der Website  Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit KVG informiert das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Bereiche Lebensmittel- und Verbraucherschutz sowie Tiergesundheit und Tierschutz. 

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