Von Ihrem Konto ist Geld verschwunden? Was Sie in so einem Fall wissen sollten...

veröffentlicht am 16.05.2024

Eine Ausgabe von „Reden wir über Geld“ der FMA (Finanzmarktaufsicht) informiert über Rechte und Pflichten von Konsument:innen – und darüber, was Banken tun müssen.

Elektronische Zahlungsmöglichkeiten und -dienstleistungen (z.B. Online-Banking, Kredit- und Debitkarte, Apple Pay, Buecode, Paypal, Klarna) bringen für viele Konsument:innen Vorteile. Sie können Zahlungen meistens rascher, bequemer und kostengünstiger abwickeln.

Sorgfalts- und Haftpflichten der Banken sollen zunächst gewährleisten, dass die Betrugsrisiken bei elektronischen Zahlungen so gering wie möglich sind. Wenn dennoch ein Schaden in Folge eines Missbrauchs eintritt, dienen sie auch dazu, dass dieser nicht von Konsument:innen zu tragen ist. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Sie den Sicherheitsmechanismus, der zum Schutz vor Missbräuchen besteht, durch grobes Verschulden außer Kraft gesetzt haben.

Welche Pflichten hat eine Bank? Was ist eine starke Kundenauthentifizierung?

Wenn Sie als Kontoinhaber:in angeben, dass Sie eine bestimmte Zahlung nicht beauftragt oder freigegeben haben, haften grundsätzlich nicht Sie, sondern die Bank. Das bedeutet, dass die Bank Ihnen den Betrag unverzüglich und rückwirkend gutschreiben muss.

Das darf Ihre Bank nur dann ablehnen, wenn sie beweisen kann, dass die Zahlung ordnungsgemäß und sicher war. Die Bank muss also belegen, dass die Zahlung richtig authentifiziert, korrekt aufgezeichnet und verbucht und nicht durch technische Probleme beeinträchtigt wurde.

Banken sind verpflichtet, bei elektronischen Zahlungen eine starke Kundenauthentifizierung vorzunehmen. Das bedeutet, dass Ihre Identität – und damit die Berechtigung zur Zahlungsfreigabe – durch zwei Elemente aus den folgenden drei Kategorien überprüft wird:

  • Wissen (z.B. PIN-Code)
  • Besitz (z.B. Handy)
  • Inhärenz (z.B. Fingerabdruck)

In welchen Fällen haften Konsument:innen? Was ist grobes Verschulden und was ist nur leichte Fahrlässigkeit?

Haben Sie grob fahrlässig gehandelt, dann haften Sie für den gesamten Betrag. Grob fahrlässig ist zum Beispiel, wenn Sie Ihre Debitkarte gemeinsam mit dem PIN aufbewahrt oder einer unberechtigten dritten Person zur Verfügung gestellt haben.

Wenn Sie leicht fahrlässig gehandelt haben, haften Sie bis zu einem Betrag von 50 Euro. Ob eine grobe oder leichte Fahrlässigkeit vorliegt und Sie damit die Sorgfaltspflicht verletzt haben, muss im Zweifel ein Gericht entscheiden. Sie haben Ihre Sorgfaltspflicht zum Beispiel nicht verletzt, wenn

  • Sie das Tastenfeld bei der Bankomatbehebung nicht mit der anderen Hand abdecken
  • Sie für Ihr Handy kein Antivirenprogramm nützen
  • das Betriebssystem Ihres Mobiltelefons nicht auf dem neuesten Stand ist.

Wie lange können Sie die Berichtigung Ihres Kontos verlangen?

Informieren Sie Ihre Bank am besten sofort, wenn Sie eine fehlerhafte Abbuchung entdecken, spätestens aber binnen 13 Monaten. Nehmen Sie bei Unklarheiten immer unverzüglich Kontakt mit Ihrer Bank auf!

Gewähren Sie fremden Personen unter keinen Umständen Zugriff auf Ihre privaten Endgeräte (z.B. mittels  AnyDesk oder TeamViewer).

Schützen Sie Ihre persönlichen Daten und geben Sie niemals Kontodaten und Passwörter weiter.

 Den Beitrag der FMA finden Sie hier: https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/autsch-wo-ist-mein-geld/

Detailliertere Informationen finden Sie außerdem auf konsumentenfragen.at unter Sicherheit und Haftung bei elektronischen Zahlungen.

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