Versicherungsschutz bei Hochwasser- und Sturmschäden

veröffentlicht am 18.09.2024

Was es als Betroffene:r nun zu beachten gilt.

Die Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser in Österreich haben begonnen und langsam offenbart sich das gesamte Ausmaß der Zerstörungen. Hier erfahren Sie, welche Leistungen und Unterstützungen Sie bei Schäden erhalten können.

Welche Art von Versicherung ist zuständig?

Für Schäden am Gebäude durch Hochwasser oder Sturm ist die Eigenheimversicherung zuständig. Zum Gebäude gehören z.B. Mauerwerk, Dach oder Rohre und Leitungen. Auch Nebengebäude wie Garagen oder Schuppen sind mitversichert. Wenn Sie in einer Eigentums- oder Mietwohnung leben, ist für Schäden am Gebäude eine „Gebäudeversicherung“ zuständig, deren Prämie normalerweise in den Betriebskosten enthalten ist.

Die Haushaltsversicherung ist hingegen für Schäden am Wohnungsinhalt zuständig. Möbel, Elektrogeräte und andere Besitztümer – auch jene im Keller – fallen darunter, aber in der Regel auch Malereien, Tapeten, Bodenbeläge, Wandverkleidungen, Einbauküchen, Heizungs- und Klimaanlagen, Badezimmereinbauten, Armaturen und WC.

Schäden an Kraftfahrzeugen fallen unter die Kaskoversicherung. Je nach Variante kann aber ein Selbstbehalt fällig werden. Wurde für das Fahrzeug nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, besteht kein Versicherungsschutz bei Hochwasser- und Sturmschäden.

Wie hoch ist der Versicherungsschutz?

Sturmschäden sind stets bis zu der für die jeweilige Eigenheim- oder Haushaltsversicherung vereinbarten Versicherungssumme und damit im Normalfall zur Gänze versichert.

Im Gegensatz dazu hängt es bei Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung und andere Naturkatastrophen wie Lawinen und Erdbeben vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab, ob und in welchem Umfang Sie versichert sind. In der Regel besteht zwar auch bei Naturkatastrophen Versicherungsschutz. Allerdings liegt der Standardschutz nur bei 3.000 bis 10.000 €. Das reicht zumeist nicht aus, um die gesamten Kosten für Aufräumarbeiten, Sanierung und Neuanschaffungen abzudecken. Viele Versicherer bieten daher ihren Kund:innen die Möglichkeit, den Standardschutz für Hochwasser und andere Naturkatastrophen gegen einen Prämienzuschlag auf 20.000 bis 40.000 € zu erweitern.

Welche Pflichten treffen die Versicherten?

Versicherte trifft die Obliegenheit, Schäden und Folgeschäden möglichst gering zu halten. Sie müssen daher, soweit das möglich ist und sie sich nicht selbst dadurch in Gefahr bringen, z.B. zerstörte oder beschädigte Fenster und Türen sichern oder Wasser im Keller abpumpen.

Die eingetretenen Schäden müssen dem Versicherer so schnell wie möglich gemeldet werden. Außerdem empfiehlt es sich, die Schäden zu fotografieren und möglichst genau zu dokumentieren.

Was, wenn Ihr Versicherer nicht zahlt?

Wenn Ihr Versicherer eine Versicherungsleistung für eingereichte Schäden ablehnt, können Sie die Ablehnung durch die Versicherungsbeschwerdestelle im BMSGPK (versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at) überprüfen lassen. Erweist sich die Ablehnung als nicht gerechtfertigt, kann die Versicherungsbeschwerdestelle auf Ihren Wusch auch bei Ihrem Versicherer intervenieren.

Was, wenn Schäden nicht versichert sind?

Wenn und soweit Hochwasser- und Sturmschäden nicht versichert sind, können Betroffene eine finanzielle Unterstützung vom Katastrophenfonds Österreich beantragen. Die Höhe der Beihilfe variiert je nach Bundesland. Die Anträge müssen direkt bei den Gemeinden gestellt werden. Wien hat keinen eigenen Katastrophenfonds. Betroffene aus diesem Bundesland können sich hierhin wenden.

Kosten, die nicht von einer Versicherung oder dem Katastrophenfonds gedeckt werden, können steuerlich geltend gemacht werden. Unter der Kategorie „außergewöhnliche Belastung“ kann man in der Steuererklärung beispielsweise Kosten für Sanierungen, die Entsorgung von Sperrmüll oder die Miete eines Ersatzquartieres geltend machen.

Als Mieter:in haben Sie zusätzliche Rechte wie eine Mietzinsminderung, wenn die Wohnung durch Wasserschäden (teilweise) unbewohnbar wird. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Arbeiterkammer.

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen