Unzulässige Klauseln bei Summersplash

veröffentlicht am 16.04.2024

Die Arbeiterkammer (AK) war mit ihrer Klage erfolgreich. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte, dass zwanzig Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Summersplash rechtswidrig sind. 

Betroffen sind die AGB für Maturareisen im Jahr 2023. Sie dürfen nicht mehr in den Verträgen mit Reisenden verwendet werden. Rechtswidrig sind unter anderem Klauseln zu Bearbeitungsgebühren und einer Stornopauschalgebühr. Besonders praxisrelevant sind folgende Klauseln: 

Überhöhte Stornopauschalklausel

Sagte ein:e Maturant:in die Reise ab, verlangte Summersplash 30 bis 85 Prozent des Gesamtreisepreises als Stornopauschale. Die 30-prozentige Stornopauschale wurde bis zum 30. Tag vor Reiseantritt eingehoben. Sie wurde also auch dann verlangt, wenn die Reise bereits mehrere Monate vor dem Reiseantritt storniert wurde. Das beurteilte das Gericht als nicht angemessen, weil in diesem Zeitraum ein Weiterverkauf der Reise wahrscheinlich wäre.

Unzulässige Bearbeitungsgebühren

Der Reiseanbieter verlangte jeweils 35 Euro als „Namensänderungsgebühr“ und auch dann, wenn unrichtige Buchungsangaben gemacht wurden. 25 Euro pro Person waren vorgesehen, wenn das Unternehmen die Reise auf Grund unvorhergesehener Ereignisse (wie Naturkatastrophen) absagte. Alle diese Gebühren können zurückgefordert werden.

Entschädigungspauschale bei „No Show“

„No Show“ bedeutet Nichterscheinen, also dass man eine Reise nicht antritt, obwohl eine bestätigte Buchung vorliegt – und dass man dies dem Veranstalter nicht mitteilt, also z.B. storniert. Der Maturareiseanbieter forderte in so einem Fall 85 Prozent des Gesamtreisepreises. Auch diese Pauschale erklärte das Gericht für unzulässig.

Geld zurückfordern mit dem Musterbrief der AK

Sie haben 2023 eine Maturareise von Summersplash gebucht? Dann überprüfen Sie, ob Sie die genannten rechtswidrigen Entgelte bezahlt haben. Mit dem Musterbrief der AK können Sie Geld zurückfordern. Sie finden ihn unter https://wien.arbeiterkammer.at/summersplash.

Neuer Anbieter, gleiche Klauseln

Summersplash wird inzwischen von einem anderen Anbieter betrieben. Dieser verwendete in den Reiseverträgen für 2024 ganz ähnliche Klauseln wie jene, die als rechtswidrig eingestuft wurden. Nachdem die AK das Unternehmen abgemahnt hatte, hat sich das Unternehmen aber verpflichtet, diese Klauseln zu unterlassen.

 

Weitere Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten bei der Buchung von Maturareisen finden Sie unter https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Mobilitaet_und_Reisen/Pauschalreise/Matura-_und_Abschlussreisen.html

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