Tinder verpflichtet sich zu klaren Verbraucherinformationen über personalisierte Preise
veröffentlicht am 18.04.2024
Der Dating-App-Anbieter verstieß gegen EU-Verbraucherrecht.
Wie die meisten Apps bietet Tinder zahlungspflichtige Premiumangebote an, mit denen Zusatzfunktionen freigeschaltet werden können. Um Nutzer:innen zu identifizieren, die wenig oder gar kein Interesse an solchen Premiumdiensten zeigen, wendet Tinder automatisierte Verfahren an. Diese Nutzer:innen erhalten dann personalisierte Preisnachlässe, ohne jedoch darüber informiert zu werden. Nach EU-Verbraucherrecht müssen solche Praktiken klar und verständlich offengelegt werden, damit Verbraucher:innen nicht unwissentlich in ihrer Kaufentscheidung beeinflusst werden.
CPC-Netz prüfte Tinder hinsichtlich Preisgestaltung
Im Juli 2022 startete das Behördennetz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (Consumer Protection Cooperation Network, kurz CPC) einen Dialog mit Tinder. Hintergrund dieses Dialogs war eine Studie des schwedischen Verbraucherverbands, die aufzeigte, dass Tinder personenabhängig unterschiedliche Preise berechnete, wobei für Nutzer:innen nicht nachvollziehbar war, welche Variablen den Preis bestimmten.
Nach diesem Dialog sagte Tinder zu, ab Mitte April 2024:
- die Verbraucher:innen klar darüber zu informieren, dass Preisnachlässe für Premiumdienste mittels automatisierter Verfahren personalisiert werden, und
- Verbraucher:innen mitzuteilen, warum ihnen personalisierte Preisnachlässe angeboten werden, z. B. weil sie nicht bereit waren, die Premiumdienste von Tinder zum Standardpreis zu erwerben.
Überwachung durch das CPC-Netzwerk
In dem von der Europäischen Kommission koordinierten Verband sind nationale Behörden zusammengeschlossen, die für die Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts zuständig sind. Sie überprüfen die Verbrauchervorschriften in Bereichen wie z.B. unlautere Geschäftspraktiken, E‑Commerce, Geoblocking, Pauschalreisen, Online-Verkauf und Fahrgastrechte.
Das CPC-Netz wird nun aktiv überwachen, wie Tinder die Verpflichtungen in der App umsetzt. Werden die Vorschriften seitens der Dating-App nicht eingehalten, kann es zur Verhängung entsprechender Maßnahmen wie etwa Geldbußen kommen. In diesem Fall werden wir wieder darüber berichten!
Zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission geht es hier.
Die (englischsprachige) Webseite des CPC-Netzwerks ist hier abrufbar.