Teure Unachtsamkeit: Handtasche im Porsche auf dem Beifahrersitz
veröffentlicht am 20.02.2025
Versicherung muss den Schaden nicht übernehmen.
Die Kaskoversicherung ist ein wichtiger Schutz für Autobesitzer:innen. Sie übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug – unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat. Doch nicht immer springt die Versicherung ein. Insbesondere bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherungsschutz entfallen.
Was versteht man unter grober Fahrlässigkeit?
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand eine Handlung begeht, bei der offensichtlich ist, dass dadurch ein Schaden entstehen könnte. Es handelt sich um eine auffallende Sorglosigkeit, die über das Maß der im Alltag üblichen Fahrlässigkeit hinausgeht. Im Versicherungsvertragsrecht ist anerkannt, dass grobe Fahrlässigkeit dann gegeben ist, wenn schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen werden, die jedermann einleuchten müssen.
Ein Beispiel: Ein Autofahrer lässt seinen Schlüssel im Zündschloss, während er kurz in ein Geschäft geht. Das Auto wird gestohlen. In diesem Fall kann die Versicherung die Zahlung verweigern, da der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat.
Handtasche am Beifahrersitz – grobe Fahrlässigkeit
Ein ähnlicher Fall gelangte zum Obersten Gerichtshof. Der betroffene Versicherungsnehmer nahm zur Kenntnis, dass seine Frau ihre Handtasche auf dem Beifahrersitz seines kaskoversicherten Porsches liegenließ. Die Tasche war nur mit einer Stola bedeckt. Er forderte seine Frau weder auf, die Tasche mitzunehmen noch sie sicher im Kofferraum zu verstauen. Nach der Rückkehr fanden er und seine Frau das Fahrzeug mit eingeschlagener Scheibe vor. Die Handtasche war entwendet worden. Die Versicherung verweigerte die Übernahme des Schadens.
Der OGH bestätigte die Rechtsansicht der Vorinstanzen, dass das Verhalten des Mannes als grob fahrlässig einzustufen sei. Die Stola habe im konkrete Fall den Eindruck erweckt, dass sich darunter ein wertvoller Gegenstand befinde, wodurch das Risiko eines Einbruchs erheblich gesteigert wurde. Die Versicherung musste für den Schaden nicht aufkommen.
Vorsicht schützt vor bösen Überraschungen
Ob ein Verhalten als grob fahrlässig gewertet wird, hängt stets vom Einzelfall ab. Einfache Maßnahmen, wie das Verstauen von Wertsachen im Kofferraum oder das Mitnehmen von persönlichen Gegenständen, können helfen, Ärger und finanzielle Verluste zu vermeiden.
RIS - 7Ob170/24m - Entscheidungstext - Justiz