Second-Hand-Plattformen unter der Lupe der Verbraucherschutzbehörden
veröffentlicht am 04.04.2025
Die Europäische Kommission und nationale Verbraucherschutzbehörden haben im Rahmen einer umfassenden Untersuchung („Sweep“) zahlreiche Verstöße bei Online-Händlern für Second-Hand-Ware festgestellt.
Untersucht wurden EU-weit 356 Online Händler, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, Elektroartikel, Spielzeug oder Fahrzeugteile verkaufen. Das Ziel des „Sweeps“ war die Überprüfung, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Ergebnisse zeigen nun, dass 185 (52%) der überprüften Händler möglichweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.
Fehlende Information und Greenwashing: Die größten Probleme
Durch den „Sweep“ wurde deutlich, dass die mangelhafte Information über Verbraucherrechte ein zentrales Problem darstellt: So informierten 40% der untersuchten Händler nicht klar über das gesetzliche Widerrufsrecht, das Verbraucher:innen erlaubt, einen online abgeschlossenen Kauf innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Rund 45% der untersuchten Händler informierten nicht ausreichend über das Rückgaberecht bei fehlerhafter Ware. Laut der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie sind Online-Händler verpflichtet, diese Informationen klar und verständlich bereitzustellen.
Viele Menschen entscheiden sich bewusst für den Kauf von Second-Hand-Ware, um nachhaltiger zu konsumieren. Diesen Umstand nutzen rund ein Drittel (34%) der überprüften Händler und versuchen mit Umweltaussagen einen nachhaltigen Eindruck zu suggerieren. Aber auch hier ist Greenwashing ein Problem, denn 28% der Umweltaussagen waren offensichtlich falsch oder irreführend. Ein Fünftel der identifizierten Umweltaussagen konnte gar nicht hinreichend belegt werden.
Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften
Die nationalen Verbraucherschutzbehörden werden nun über allfällige weitere Maßnahmen entscheiden.
Hintergrund: „Sweeps“ des EU-Verbraucherbehördennetzwerks
Im Rahmen sogenannter „Sweeps“ überprüfen die nationalen Verbraucherschutzbehörden in Schwerpunktaktionen regelmäßig die Einhaltung der europäischen Konsumentenschutzvorschriften durch Unternehmen im Online-Bereich. Diese Aktionen werden von der Europäischen Kommission koordiniert. Nähere Informationen zur Kooperation der EU-Verbraucherschutzbehörden finden Sie hier.