Ryanair musste abgelaufenen Gutschein ersetzen

veröffentlicht am 30.12.2024

Die Befristung war unzulässig, stellte der OGH (Oberste Gerichtshof) im Zusammenhang mit einer Klage gegen die Fluglinie fest.

Eine in London lebende Frau hatte im Frühling einen Gutschein für Ryanair in der Höhe von 250 Euro geschenkt bekommen. Als sie ihn nach rund acht Monaten einlösen wollte, war der Gutschein bereits abgelaufen. Die Fluglinie weigerte sich, die Gültigkeit zu verlängern, weshalb sich die Konsumentin an die AK (Arbeiterkammer) Kärnten wandte.

Da eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war, reichte die AK Kärnten eine Klage ein und bekam Recht: Die Befristung war unzulässig. Ryanair musste den Wert des Gutscheins ersetzen.

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