Recycling von Alttextilien: Was in Österreich gilt
veröffentlicht am 30.01.2025
Trotz einer neuen EU-Vorgabe gehören kaputte Textilien weiterhin in den Restmüll.
Seit 1. Jänner 2025 besagt eine EU-Vorgabe, dass alle Mitgliedsstaaten für die getrennte Sammlung von Alttextilien zu sorgen haben. Österreich hat diese Vorgabe in seine Abfallgesetze übernommen, für Verbraucher:innen ändert sich vorerst jedoch nichts. Denn in Österreich gibt es schon lange eine getrennte Textilsammlung, die zwar nur für gut erhaltene Kleidung und Schuhe gilt, damit der EU-Regelung aber auch nicht widerspricht. Diese macht nämlich keine Vorgaben zur Art der gesammelten Textilien. Somit zahlen Konsument:innen auch keine Strafen, wenn sie kaputte und nicht mehr benutzbare Textilien – wie bisher – in den Restmüll werfen.
Altkleiderspenden: Was ist erlaubt?
In Österreich existiert bereits ein etabliertes System zur Sammlung von tragbarer Kleidung und Schuhen. Re-Use Austria warnte kürzlich jedoch vor falschen Medienberichten, die dazu aufrufen, auch verschmutzte oder nicht mehr tragbare Kleidung in Altkleidercontainer zu werfen. Unbrauchbare Textilien verursachen hohe Sortierkosten und landen letztlich in der Abfallverbrennung, da derzeit nicht genügend Recyclingmöglichkeiten für solche Stoffe bestehen.
Die Interessensvertretung der Altkleidersammelorganisationen betont daher, dass weiterhin nur gut erhaltene, saubere und tragbare Kleidung gespendet werden sollte. Unbrauchbare Textilien gehören hingegen in den Restmüll.
Herausforderungen für einen nachhaltigen Textilkreislauf
Die Textilindustrie steht vor enormen Herausforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit und Recycling. Jährlich werden weltweit Millionen Tonnen Textilien entsorgt, wobei nur ein Bruchteil recycelt oder wiederverwendet wird. Ziel der neuen EU-Vorgaben ist es, Recyclingquoten zu erhöhen, Umweltbelastungen zu reduzieren und langfristig eine Kreislaufwirtschaft im Textilsektor zu etablieren.
Doch die Umsetzung dieser Initiativen ist komplex: Technische und logistische Hürden verhindern eine effizientere Wiederverwertung. Zudem hat sich die Menge an aus der EU exportierten gebrauchten Textilien in den letzten Jahrzehnten verdreifacht, wodurch das Problem oft nur in andere Regionen verlagert wird.
Die Zukunft der Textilverwertung
Frühestens ab 2028 können auch kaputte oder verschlissene Stoffe richtig gesammelt und recycelt werden. Denn ab dann sind Textilproduzenten verpflichtet, genug Recyclingoptionen bereitzustellen und zu bezahlen. So müssen nicht karitative Sammelorganisationen, Gemeinden oder Abfallunternehmen (und damit die Gebührenzahler:innen) für die Kosten aufkommen. Die genauen Regeln dafür werden gerade auf EU-Ebene besprochen. Bis solche Maßnahmen greifen, bleibt es jedoch wichtig, dass Konsument:innen bewusst mit Kleidung und anderen Textilien umgehen: weniger und dafür hochwertiger konsumieren, Secondhand-Optionen nutzen und auf eine korrekte Spende oder Entsorgung achten.
Zur Pressemeldung von Re-Use Austria gelangen Sie hier.