Sweep 2019: EU-weite Prüfung von Informationsvorschriften im Online-Handel
veröffentlicht am 30.01.2020
Im November 2019 wurden rund 500 Webseiten von Online-Händlern in den Branchen „Schuhe, Bekleidung, Möbel und Elektrogeräten“ auf Einhaltung der europäischen Verbraucherschutzbestimmungen untersucht. Die Europäischen Kommission präsentierte nunmehr die ersten Ergebnisse dieses sogenannten Sweeps.
Die Zahlen dieses europaweiten Webseiten-Screenings durch das CPC-Netzwerk (ein EU weites Netzwerk von nationalen Verbraucherbehörden)sprechen für sich. Es besteht nach wie großer Verbesserungsbedarf bei den Webauftritten von zahlreichen in Europa operierenden Online-Händlern.Die wichtigsten Ergebnisse:
- So fanden die Behörden unter anderem heraus, dass bei mehr als einem Viertel der geprüften Seiten, den Verbraucherinnen und Verbrauchern keine Informationen gegeben wurden, wie sie ihr 14 tägiges Rücktrittsrechts von im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ausüben können.
- Auf fast der Hälfte der Webseiten fehlte die Information, dass nach erfolgtem Rücktritt die Ware binnen 14 Tagen zurückzusenden ist.
- Bei mehr als einem Fünftel der Online-Shops offenbarte das Erstangebot nicht die Gesamtkosten, insbesondere fehlten Angaben zu Liefer- und Versandkosten, sowie anderen zu zusätzlichen Kostenfaktoren.
- Bei rund einem Drittel der Onlineangebote wurden die Konsumentinnen und Konsumenten nicht über ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht informiert.
- Ein Link zur ODR-Plattform zur Beilegung von online Streitigkeiten war bei insgesamt 45% der überprüften Seiten nicht leicht auffindbar.
- Bei ungefähr einem Fünftel der Online Shops wurden Verstöße gegen die europäische Geoblocking-Verordnung verzeichnet, wonach ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung der Kundinnen und Kunden verboten sind.
Hier finden Sie die detaillierte Presseaussendung der Europäischen Kommission in englischer Sprache.