Jahresbericht der Versicherungsbeschwerdestelle

veröffentlicht am 20.03.2025

Hier finden Sie eine Liste der Beschwerden, die bei der Versicherungsbeschwerdestelle des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Jahr 2024 eingegangen sind.

Mit der Umsetzung der Versicherungsvertriebs-Richtlinie wurde im BMSGPK gemäß § 33 VAG 2016 eine Versicherungsbeschwerdestelle eingerichtet, die am 1. Oktober 2018 ihre Tätigkeit aufnahm. Die Stelle ist für alle Beschwerden von Konsument:innen über Versicherungsunternehmen zuständig, die in Österreich Versicherungsverträge abschließen.

Ihre Aufgabe ist es, Beschwerde führende Konsument:innen über ihre Rechte zu informieren und sie auf Wunsch durch Interventionen bei der Durchsetzung dieser Rechte zu unterstützen. Wenn es zu keiner außergerichtlichen Einigung mit dem Versicherer kommt, kann die  Versicherungsbeschwerdestelle auch Musterklagen sowie Abmahnungen und Verbandsklagen beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) anregen.

Nunmehr hat die Versicherungsbeschwerdestelle erstmals eines Jahresbericht erstellt, dem alle Anfragen und Beschwerden zugrunde liegen, die im Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 auf versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at oder auf dem Postweg eingingen. Telefonische Anfragen und Beschwerden wurden nicht erfasst.

Eine Auswertung der Beschwerden ergab Folgendes:

  • Im Berichtszeitraum wandten sich insgesamt 490 Konsument:innen mit einer Beschwerde oder Anfrage an die Versicherungsbeschwerdestelle. 
  • In 234 Fällen (= ca. 48% aller Beschwerdefälle) intervenierte die Versicherungsbeschwerdestelle beim Versicherer, weil nach einer Überprüfung der Sach- und Rechtslage gute Gründe dafür sprachen, dass Rechte der Konsument:innen verletzt wurden.  
  • In 256 Fällen (= ca. 52% aller Beschwerdefälle) erfolgte keine Intervention, vor allem wenn eine Überprüfung ergab, dass die Vorgangsweise des Versicherers rechtlich gedeckt war. Ein häufiges Beispiel dafür ist die Ablehnung einer Versicherungsleistung im Schadenfall, der ein Risikoausschluss in den Versicherungsbedingungen oder eine Obliegenheitsverletzung des:der Versicherungsnehmer:in zugrunde liegt. 
  • Am häufigsten betrafen die Beschwerden Lebens- und KFZ-Versicherungen mit jeweils 18 % der Fälle. An dritter Stelle folgten Haushalts- und Eigenheimsicherungen mit 16% der Fälle.  
  • Mit großem Abstand häufigster Beschwerdegrund war die Leistung im Versicherungsfall, auf den 47% der Beschwerden entfielen. Bei 37 % der Beschwerden wurde vom Versicherer eine Versicherungsleistung abgelehnt oder nur teilweise erbracht oder es war (vor allem bei Lebensversicherungen) die Höhe der Leistung Gegenstand der Beschwerde. Bei 10 % der Beschwerden wurde der Versicherungsfall vom Versicherer schleppend bearbeitet. 
  • Als besonders beschwerdeanfällig erwiesen sich die Allianz Elementar Versicherung, die VAV Versicherung, die Helvetia, die ERGO Versicherung und die muki Versicherung, deren Anteil an den Beschwerden jeweils weitaus höher als ihr Marktanteil war. 
  • Als wenig beschwerdeanfällig erwiesen sich die Generali Versicherung, die Grazer Wechselseitige Versicherung, Wiener Städtische Versicherung und die UNIQA Versicherung, deren Anteil an den Beschwerden jeweils wesentlich niedriger als ihr Marktanteil war. 
  • In 53% der Interventionsfälle war die Intervention der Versicherungsbeschwerdestelle zur Gänze erfolgreich und in weiteren 11% der Fälle zumindest teilweise erfolgreich.  
  • In 12 Fällen, in denen eine Intervention erfolglos geblieben war, gab die Versicherungsbeschwerdestelle beim VKI eine Musterklage oder ein Abmahnung/Verbandsklage in Auftrag, da es entweder um eine Rechtsfrage oder um ein Verhalten des Versicherers ging, die/das viele Konsument:innen betrifft.
  • Die beim VKI in Auftrag gegebenen Verfahren betrafen vorwiegend Lebensversicherungen (sechs Verfahren) und Krankenversicherungen (drei Verfahren).

Den gesamten Bericht können Sie hier nachlesen.

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