Informationen zu „Trusted Flagger“ in Österreich
veröffentlicht am 21.02.2025
Meldungen von fünf Organisationen müssen von Online-Plattformen vorrangig und unverzüglich behandelt werden.
Im Rahmen des EU-Gesetzes über digitale Dienste (Digital Service Act, DSA) sind Online-Plattformen verpflichtet, eine rasche und unkomplizierte Meldung von illegalen Inhalten zu ermöglichen. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) ist als nationaler Digital Services Coordinator (DSC) – auch Koordinator für digitale Dienste (KDD-G) genannt – für die Umsetzung des DSA in Österreich zuständig. In dieser Funktion hat sie fünf Organisationen als Trusted Flagger für Österreich zertifiziert.
Was sind Trusted Flagger?
Trusted Flagger (übersetzt: „vertrauenswürdige Hinweisgeber“) sind zertifizierte Organisationen, deren Meldungen von Online-Plattformen bevorzugt behandelt werden müssen. Sie tragen damit dazu bei, dass sich weniger illegale Inhalte auf den Plattformen befinden. Dazu zählen beispielsweise Hasskommentare, Inhalte aus dem Bereich Terrorismus oder Kindesmissbrauch, Daten- und Verbraucherschutzverletzungen etc.
Welche Trusted Flagger gibt es in Österreich?
Die folgenden fünf Stellen wurden als Trusted Flagger von der KommAustria aufgrund ihrer bereichsspezifischen Kompetenzen in ihrem jeweiligen Fachgebiet bis dato anerkannt. Diese sind
- die Arbeiterkammer für den Bereich Konsumentenschutz,
- die Internet Ombudsstelle für die Bereiche Online-Shopping, Datenschutz, Persönlichkeits- und Urheberrechte sowie Hass im Netz,
- Rat auf Draht für den Bereich Kinderrechte und Jugendschutz,
- der Schutzverband für unlauteren Wettbewerb für die Bereiche unlautere Geschäftspraktiken und gewerblicher Rechtsschutz und
- die LSG Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten für den Bereich des Urheberrechts.
Welche Kompetenzen haben diese Organisationen?
Trusted Flagger gab es schon bisher auf freiwilliger Basis, nun müssen Online-Plattformen deren Meldungen vorrangig prüfen. Organisationen, die als Trusted Flagger agieren, müssen zudem einen jährlichen Tätigkeitsbericht vorlegen.
Auch wenn Inhalte von Trusted Flaggern gemeldet werden, sind die Plattformen nicht automatisch verpflichtet, diese zu löschen oder zu sperren. Kommt es in einem Fall zu Uneinigkeit und behält eine Plattform den beanstandeten Inhalt online, bleibt für betroffene Nutzer:innen nur die Möglichkeit, sich bei einer zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle zu beschweren (in Österreich fungiert die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) als gesetzlich vorgesehene Schlichtungsstelle) oder den Weg zum Gericht einzuschlagen.
Fragen und Antworten zu den Trusted Flaggern finden Sie hier.