Ende der „Strompreisbremse“ – Was tun?

veröffentlicht am 26.10.2024

Ein Anbieterwechsel könnte sich auszahlen.

Die staatliche Unterstützung beim Strompreis („Strompreisbremse“) endet am 31. Dezember 2024. Für das kommende Jahr sollten sich Konsument:innen daher ihren aktuellen Stromvertrag ansehen. Hier erfahren Sie, worauf man achten muss und wie hohe Kosten vermieden werden können.

Was bedeutet das Ende der „Strompreisbremse“?

In den letzten beiden Jahren war der Strompreis im Vertrag durch die Strompreisbremse nicht so entscheidend. Da die Unterstützung ab dem 1. Januar 2025 ausläuft, wird der Preis für alle Verbraucher:innen wieder spürbar. Konsument:innen müssen dann alle Kosten selbst tragen. Es ist daher jetzt besonders wichtig, den eigenen Stromliefervertrag zu prüfen.

Welche Kosten kommen auf Konsument:innen zu?

Das Wegfallen der staatlichen Unterstützung kann teuer werden, wenn ein Vertrag mit einem hohen Strompreis abgeschlossen wurde. Wer bereits einen günstigen Preis vereinbart hat, wird den Wegfall der Strompreisbremse kaum spüren. Das ist bei einem Strompreis von etwa 10 Cent pro Kilowattstunde (kWh) ohne Steuern und Abgaben der Fall.

Besonders Konsument:innen, die einen Vertrag mit Wechselrabatt abgeschlossen haben, sollten ihren Stromvertrag überprüfen. Nach dem ersten Vertragsjahr entfällt der Rabatt oft, und es gilt der höhere Energiepreis. In solchen Fällen kann der Wechsel des Tarifs oder des Stromlieferanten viel Geld sparen.

Was heißt das in Zahlen (Beispielrechnung)?

Ein:e Verbraucher:in mit einem Jahresverbrauch von 2.900 kWh hat am 1.1.2024 einen Vertrag mit einem fixen Strompreis von 24 Cent pro kWh ohne Steuern und Abgaben abgeschlossen. Es wurde ein Wechselrabatt von 30 % auf den Strompreis im ersten Vertragsjahr gewährt. Außerdem wurde eine einjährige Vertragsbindung vereinbart.

Stromkosten im Jahr 2024:

Kosten2.900 kWh ∙ 24 Cent/kWh696,00 €
Wechselrabatt30 % Rabatt- 208,80 €
Strompreisbremse2.900 kWh ∙ 6,8 Cent/kWh- 197,20 €
Stromkosten ohne Steuern und Abgaben290,00  €

Schließt der:die Konsument:in nach Ende der Vertragsbindung keinen neuen Vertrag ab, entfallen der Wechselrabatt und der Stromkostenzuschuss ab dem 1. Januar 2025. Die Stromkosten im Jahr 2025 betragen dann 696,00 €. Dazu kommen noch Steuern und Abgaben.

Wie können hohe Kosten verhindert werden?

Um hohe Kosten zu vermeiden, sollten Konsument:innen sich einen möglichst vorteilhaften Stromtarif für das Jahr 2025 sichern. Am einfachsten geht das über den Tarifrechner für Strom und Gas der E-Control.

Vor dem Wechsel des Tarifs oder des Stromlieferanten ist es wichtig, zu prüfen, ob es im aktuellen Vertrag eine Bindungsfrist gibt. Ist dies nicht der Fall oder ist die Bindung abgelaufen, steht einem Wechsel nichts mehr im Weg.

Schließt der:die Verbraucher:in im obigen Beispiel am 1. Januar 2025 einen neuen Stromvertrag ab, kann viel Geld gespart werden. So halbieren sich die Stromkosten beim Abschluss eines Vertrags mit einem fixen Strompreis von 17 Cent pro kWh ohne Steuern und Abgaben, einer einjährigen Vertragsbindung und 30 % Wechselrabatt im ersten Vertragsjahr.

Stromkosten im Jahr 2025 (neuer Stromtarif):

Kosten2.900 kWh ∙ 17 Cent/kWh493,00 €
Wechselrabatt30 % Rabatt- 147,90 €
Stromkosten ohne Steuern und Abgaben345,10 €

Der:die Konsument:in im Beispiel würde sich bei einem Wechsel 350,90 €, also mehr als die Hälfte der Stromkosten, sparen. Derzeit können auch viele günstigere Tarife als in diesem Beispiel abgeschlossen werden. Verbraucher:innen sollten sich jetzt mit ihren Stromlieferverträgen auseinandersetzen, um gut ins Jahr 2025 zu starten. Dasselbe gilt selbstverständlich für Gaslieferverträge. Ein Tarifvergleich lohnt sich immer.

Was ist die „Strompreisbremse“?

Aufgrund der großen finanziellen Belastung durch die hohen Strompreissteigerungen wurde Ende 2022 die „Strompreisbremse“ eingeführt. Nach dem Stromkostenzuschussgesetz wird der Preis für einen Jahresverbrauch bis 2.900 kWh gefördert. Für diesen Verbrauch müssen Haushalte letztlich nur 10 Cent pro kWh ohne Steuern und Abgaben bezahlen.

Im obigen Beispiel für das Jahr 2024 zeigt sich die Wirkung der Strompreisbremse. Da ein Wechselrabatt (30 %) gewährt wurde, liegt der tatsächliche Strompreis bei 70 % von 24 Cent pro kWh. Das sind 16,8 Cent pro kWh (ohne Steuern und Abgaben), weshalb die Strompreisbremse 6,8 Cent pro kWh beträgt.

Die gesetzlichen Steuern und Abgaben werden ohne die Strompreisbremse berechnet, da es sich um eine Förderung handelt. Im Beispiel wurde zur Vereinfachung kein „Grundpreis“ berücksichtigt. In vielen Tarifen gibt es einen Grundpreis, der monatlich oder jährlich verrechnet wird. Auch dieser fließt in die Berechnung der Strompreisbremse ein.

Es gibt jedoch auch einen maximalen Strompreis für die Strompreisbremse. Das bedeutet, der Staat zahlt zwischen 10 Cent pro kWh und dieser Obergrenze. Zu Beginn lag sie bei 40 Cent pro kWh ohne Steuern und Abgaben. Seit dem 1. Juli 2024 beträgt sie 25 Cent pro kWh. Haushalte mit einem höheren Strompreis im Vertrag müssen den übersteigenden Betrag selbst zahlen. Bei einem Strompreis von beispielsweise 27 Cent pro kWh ohne Steuern und Abgaben ist die Strompreisbremse auf 15 Cent pro kWh begrenzt. In diesem Fall müssten die Verbraucher:innen daher 12 Cent pro kWh zahlen. Liegt der Jahresverbrauch über 2.900 kWh, muss der Preis für den zusätzlichen Verbrauch vollständig bezahlt werden.

Übrigens: Für Gewerbetreibende und Landwirt:innen, die ihren Hauptwohnsitz am Betriebsort haben, gilt die Strompreisbremse noch bis zum 30. Juni 2025. Das liegt daran, dass sie für diese Personengruppen erst ein halbes Jahr nach den Haushalten wirksam wurde.

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