Elektronische Reisegenehmigung für Großbritannien-Reisen ab April 2025
veröffentlicht am 02.04.2025
Was Reisende wissen sollten.
Ab dem 1. April 2025 führt Großbritannien eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) ein, die für Reisende aus vielen Ländern außerhalb des Vereinigten Königreichs erforderlich sein wird. Diese neue Regelung betrifft insbesondere Touristen, Geschäftsreisende und Transitreisende, die nach Großbritannien einreisen möchten. Die ETA ersetzt die bisherige Visapflicht und sorgt für einen effizienteren und sichereren Zugang zum Land.
Wer muss die ETA beantragen?
Die Regelung gilt für alle Reisenden, die aus Ländern kommen, für die keine Visapflicht für Kurzaufenthalte (bis zu sechs Monaten) besteht. Dazu zählen viele europäische Länder, für Irland gibt es aber eine Ausnahme. Auch Reisende, die lediglich in Großbritannien umsteigen und nicht einreisen, müssen eine Genehmigung beantragen.
Kosten und Gültigkeit der ETA
Die Gebühr für eine ETA beträgt 10 Pfund. Diese wird jedoch voraussichtlich im Laufe des April auf 16 Pfund steigen. Die Genehmigung ist entweder zwei Jahre lang oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig – je nachdem, was zuerst eintritt. Während dieser Gültigkeitsdauer können Reisende mehrmals nach Großbritannien einreisen, ohne eine neue Genehmigung beantragen zu müssen.
Wie erfolgt die Beantragung der ETA?
Die Beantragung der ETA erfolgt ausschließlich online. Reisende müssen ein Formular ausfüllen, in dem persönliche Daten, Reisedetails und Informationen zum Gesundheitsstatus abgefragt werden. In den meisten Fällen wird die Genehmigung innerhalb von 24 Stunden erteilt. In Ausnahmefällen kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, um mögliche Probleme oder Verzögerungen zu vermeiden.
Vorsicht bei Drittanbietern
Viele Verbraucher:innen nutzen Dienstleister zur Beantragung der Genehmigung, die oft deutlich höhere Gebühren verlangen. Zudem befinden sich viele dieser Firmen außerhalb der EU, was die Kontaktaufnahme im Falle von Problemen erschwert. Verbraucherzentralen raten daher, ausschließlich die offizielle Regierungsseite www.gov.uk zu verwenden, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Weitere Informationen finden Interessierte auf der Webseite des BMEIA – Außenministerium Österreich.