Einigung des VKI mit Erste Bank und Sparkassen zur Rückzahlung von Kick-Backs
veröffentlicht am 03.03.2025
Sammelaktion des VKI bis 22. April 2025
Haben Sie vor 2018 einen Investmentfonds bei der Erste Bank oder den Sparkassen gekauft? Der VKI unterstützt Sie dabei, nicht offengelegte Kick-Back-Zahlungen zurückzufordern.
Was sind Kick-Back-Zahlungen?
Kick-Back-Zahlungen werden in der Finanzbranche auch Bestandsprovisionen genannt. Darunter versteht man etwa die Zahlungen eines Fondsanbieters an die Bank, die den Fonds an Kund:innen vermittelt und ihn nach Abschluss weiter betreut. Kick-Back-Zahlungen sind unter folgenden Bedingungen erlaubt:
- Die vermittelnde Bank muss die Zahlungen gegenüber den Kund:innen offenlegen.
- Die Provisionen müssen der Qualitätsverbesserung der Dienstleistung dienen und dürfen zu keiner Interessenkollision führen. Beides gilt seit der Gesetzesnovelle zum Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) im Jahr 2007.
Worum geht es bei der Sammelaktion des VKI? Bin ich betroffen?
Vor 2018 haben die Erste Bank und die Sparkassen die Kick-Back-Zahlungen aus Sicht des VKI nicht ausreichend offengelegt. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Qualitätsverbesserung war nicht erkennbar. Der VKI bietet betroffenen Konsument:innen an, sich einer kostenlosen Sammelaktion anzuschließen.
Betroffen sind Verbraucher:innen, denen die Erste Bank oder die Sparkassen vor dem 31.12.2017 ein Fondsprodukt vermittelt haben. Die Höhe des zurückzuzahlenden Betrags kann von einigen hundert bis einige tausend Euro reichen.
Einigung
Nach intensiven Verhandlungen konnte der VKI eine Einigung erzielen. Die Bank wird den anspruchsberechtigten Teilnehmer:innen der VKI-Sammelaktion einen individuellen Rückerstattungsbetrag anbieten.
Wie kann ich an der Aktion teilnehmen?
Für die Inanspruchnahme dieser Lösung können Sie sich bis 22. April 2025 unter diesem Link anmelden. Dazu brauchen Sie eine Kopie eines Depotauszugs und die Entbindung vom Bankgeheimnis.
Nach der Anmeldung prüft der VKI die Voraussetzungen zur Teilnahme, bündelt die anspruchsberechtigten Fälle und leitet sie an die Banken weiter.