EU Gesetz über künstliche Intelligenz seit 1.8.2024 in Kraft

veröffentlicht am 02.08.2024

Das Gesetz über künstliche Intelligenz (in der Folge „KI-Gesetz“) tritt am 1.8.2024 in Kraft. Es gilt aber erst stufenweise ab 2.2.2025. Vollständig in Geltung ist es ab 2.8.2027.

Das KI-Gesetz regelt Systeme künstlicher Intelligenz auf Basis eines risikobasierten Ansatzes. Wir haben dazu mehrfach berichtet.

Hier noch einmal einige für Konsument:innen wesentliche Inhalte:

  • Art 5 enthält die Liste der verbotenen Praktiken. Dazu gehören etwa manipulative Praktiken, Social Scoring, biometrische Kategorisierungssysteme zur Bestimmung sensibler Merkmale oder Haltungen (z.B. politische oder religiöse Überzeugung) oder KI Systeme zur Prognose von Straftaten auf Basis persönlicher Merkmale. Diese Verbote gelten bereits ab 2.2.2025.
  • Anbieter von Hochrisikosystemen müssen ab 2.8.2026 einen umfänglichen Pflichtenkatalog einhalten und werden in eine öffentlich zugängliche EU Datenbank eingetragen. Dazu gehören z.B. biometrische KI-Systeme einschließlich solche zur Emotionserkennung, Systeme zur Kreditwürdigkeitsprüfung und Bonitätbewertung sowie Risikobewertungs- und Preisbildungssysteme bei Lebens- und Krankenversicherungen. Hochrisikosysteme, die bereits in EU-Marktüberwachungsrichtlinien geregelt sind, unterliegen den Verpflichtungen erst ab 2.8.2027.  
  • Ab 2.8.2025 müssen Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (z.B. ChatGPT) bestimmte Pflichten der Risikobewertung und Dokumentation einhalten. Wenn diese Modelle ein systemisches Risiko beinhalten, treffen Anbieter erweiterte Pflichten.
  • Bestimmte KI-Systeme wie Chatbots, Emotionserkennungs-KI oder KI-Systeme zur Erzeugung von Bild-, Ton- oder Videoinhalten müssen ab 2.8.2026 gekennzeichnet sein, wenn sich aus dem Kontext nicht klar ergibt, dass es sich um KI handelt.
  • Ab 2.8.2026 gibt es für alle natürlichen und juristischen Personen ein Beschwerderecht bei der Marktüberwachungsbehörde. Wenn Personen von Entscheidungen betroffen sind, die auf Basis einer hochriskanten KI erfolgen, haben diese das Recht, vom Betreiber eine aussagekräftige Erläuterung zur Rolle der KI und zu den wichtigsten Elementen der Entscheidung zu erhalten.
  • Zur Vollziehung des KI-Gesetzes, das grundsätzlich unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar ist: Es wird zuständige Marktüberwachungsbehörden und für Grundrechtsbeeinträchtigungen zuständige Behörden in den Mitgliedstaaten geben. Zusätzlich werden eine Reihe neuer zentraler Gremien geschaffen. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung des KI-Gesetzes wird bei der Europäischen Kommission ein Büro für Künstliche Intelligenz eingerichtet. Im KI-Gremium werden alle Mitgliedstaaten vertreten sein. Zusätzlich wird es ein wissenschaftliches Gremium unabhängiger Sachverständiger und ein Beratungsforum, in dem wesentliche Interessensvertretungen und auch zivilgesellschaftliche Organisationen wie z.B. der Dachverband europäischer Verbraucherorganisationen (BEUC) vertreten sein werden.

In Österreich wurde 2024 per Gesetz die KI-Servicestelle eingerichtet, die den Prozess zur Umsetzung des KI-Gesetzes begleiten und für die Öffentlichkeit Ansprechpartner sein soll. Auf ihrer Website finden sich umfangreiche Informationen zum KI-Gesetz, aber auch zu Projekten und Initiativen in diesem Bereich. Sehen Sie selbst.

Den gesamten Gesetzestext finden Sie hier.


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