Weitere Lockerungen der Corona Maßnahmen

veröffentlicht am 15.06.2020

Die neue Normalität – was seit 15. Juni wieder möglich ist

Offener Schlagbaum an Grenze, © Bild von <a href="https://pixabay.com/de/users/iXimus-2352783/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=5230447">iXimus</a> auf <a href="https://pixabay.com/de/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=5230447">Pixabay</a>
Die gute Entwicklung in Europa und besonders in Österreich erlauben, dass die Einschränkungen die im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie eingeführt wurden,  wieder gelockert bzw. aufgehoben werden können.

Beim Einkaufen

Die Maskenpflicht im Handel fällt, d.h. man kann auch ohne Maske einkaufen gehen. Allerdings muss der Abstand von einem Meter weiter eingehalten werden, wenn Personen nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Bei Dienstleistungen, z.B. Frisör, wo der nach wie vor gültige Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, sind Masken nötig.  Auch in Apotheken, öffentlichen Verkehrsmitteln, Spitälern und bei Arztbesuchen ist ein Mund-Nasen-Schutz weiterhin vorgeschrieben.

Gastronomie und Hotellerie

In Lokalen müssen die Gäste beim Betreten seit 15.06 keine Maske mehr tragen, das Servicepersonal ist nach wie vor zum Tragen eines Schutzes (auch Gesichtsschilder sind möglich) verpflichtet.
Die Sperrstunde wurde verlängert, Lokale dürfen bis 1 Uhr – statt wie bisher bis 23 Uhr – offen halten.
Pro Tisch dürfen jetzt auch wieder mehr als vier Personen sitzen, unabhängig davon ob sie im gemeinsamen Haushalt leben.

Auch in der Hotellerie gibt es ein Ende der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht, die Einschränkungen für Wellness- und Fitnessbereiche (Abstand und entsprechende Zutrittsbeschränkungen) bleiben aufrecht. Auch Kongresse und Messen können mit bestimmten Auflagen wieder stattfinden.

Veranstaltungen

Seit Ende Mai gibt es konkrete Regeln für Veranstaltungen und auch private Zusammenkünfte wie Hochzeiten und Begräbnisse. Konkret sind bis zu 100 Personen erlaubt, Zusammenkünfte im privatem Rahmen und im privaten Raum sind grundsätzlich nicht geregelt.
Theater, Kabaretts, Konzertsäle und Kinos sind wieder offen, können freilich maximal die Hälfte der Sitzplätze verkaufen.

Alten- und Pflegeheime

Das teilweise als zu streng empfundenen Besuchsverbot für Alten-, Pflege- und Behindertenheime können auf Grund der geänderten Rahmenbedingungen jetzt gelockert werden. Die neuen Bestimmungen wurden in Abstimmung mit den Trägern und Interessensvertretungen erarbeitet. Den Bewohner/innen wird wieder Bewegungsfreiheit gegeben, für Angehörige sind Besuche wieder erlaubt. Auf die Einhaltung der allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen wie Abstand und Hygiene ist besonders zu achten.

Reisen

Österreich öffnet mit 16. Juni 2020 die Grenzen für 31 europäische Länder. Die früheren Bestimmungen, wie einen verpflichtenden negativen Corona-Test oder eine 14-tägige Quarantäne, gibt es nicht mehr, ausgenommen sind Schweden, Spanien, Portugal und Großbritannien. 

Details, welche Lockerungen wo passieren und welcher Schutz weiter notwendig ist, finden Sie im aktuellen Bundesgesetzblatt.

Die Verantwortlichen hoffen auch sehr auf die Eigenverantwortung aller Bürger/innen, damit diese Erleichterungen nicht wieder zum Anstieg der Erkrankungen führen.

Denn eines ist sicher: „Sollten die Infektionszahlen wieder nach oben gehen, würden sehr rasch einzelne Lockerungsschritte wieder zurückgenommen und/oder Schutzmaßnahmen wieder verstärkt“, so Gesundheits- und Konsumentenschutzminister Anschober.

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