Betrügerische Anrufe mit geklauten Telefonnummern

veröffentlicht am 17.09.2024

RTR-Anti-Spoofing-Verordnung: seit 1. September wird dem ein Riegel vorgeschoben!

Als regelmäßige/r Leser:in unserer News kennen Sie schon etliche Fallen, wie Kriminelle mit immer raffinierteren Methoden versuchen sich online Zugang zu Geld oder Daten zu verschaffen. Betrügerische Nachrichten über Fake-Websites, E-Mail, WhatsApp oder SMS gehören zu den häufigsten Beschwerden bei Watchlist Internet.

Spoofing - Anrufe unter falscher Nummer

Da auch die Konsument:innen vorsichtig geworden und besonders bei Telefonnummern aus dem Ausland misstrauisch sind, haben die Betrüger:innen ihre Methoden geändert und mit gestohlenen österreichischen Nummern weitergewerkt.

Beim sogenannten Spoofing werden Anrufe von einer – hinsichtlich des Anrufenden - vorgetäuschten, aber meistens tatsächlich existierenden Telefonnummer vorgenommen.  Von Spoofing betroffen sind hauptsächlich Mobilfunk-Nutzer:innen.
Besonders ärgerlich, wenn eine tatsächlich existierende persönliche Nummer von Kriminellen im Rahmen betrügerischer Anrufe verwendet wird.

Mehr als 7.800 Beschwerden zu der Kategorie „Missbrauch der eigenen Rufnummer“ wurden von Jänner bis Ende August bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) registriert.

RTR-Anti-Spoofing-Verordnung technisch umgesetzt

Seit 1. September können Mobilfunk-Nutzer:innen in Österreich wieder sicher sein, dass bei der Anzeige österreichischer Rufnummern am Display die Anrufe auch tatsächlich von österreichischen Anschlüssen aus getätigt werden.

Die Verordnung sieht vor, dass österreichische Betreiber bei Anrufen mit österreichischen Telefonnummern aus dem Ausland eine Verifizierung der rufenden Telefonnummer („Mascherl“) vornehmen müssen. Ist eine Verifizierung nicht möglich, wird die Anzeige der rufenden Telefonnummer am Display unterdrückt.

Die österreichischen Mobilfunkanbieter hatten einige Monate Zeit, die Vorgaben der RTR-Anti-Spoofing-Verordnung technisch umsetzen.

Für nicht mobile Rufnummern ist die Bestimmung der Verordnung spätestens ab dem 31. Dezember 2024 umzusetzen.

Weiterhin Vorsicht geboten

Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post, zeigt sich zwar zufrieden mit der derzeitigen Lösung, weist aber darauf hin, dass es in Einzelfällen vorkommen kann, dass bei Anrufen aus dem Ausland die Rufnummernanzeige selbst dann unterbleibt, wenn es sich um eine authentische österreichische Rufnummer handelt.
Die Gründe sind die Netze mancher Roamingpartner, die entweder nur mit zeitlicher Verzögerung oder gar nicht die erforderlichen technischen Umstellungen vornehmen.

„Mit unserer Verordnung haben wir zwar jetzt für österreichische Mobilfunknummern ein wichtiges Loch gestopft, allerdings gibt es erste Anzeichen, dass nun Betrugsanrufe mit deutsche Rufnummern, die mit +49 beginnen, zunehmen“, informiert Steinmaurer und ergänzt abschließend, „es heißt also weiterhin, bei Anrufen, bei denen unbekannte oder keine Nummern aufscheinen, vorsichtig sein!“

Die Anti-Spoofing-Verordnung der RTR ist auf der Website der RTR unter https://www.rtr.at/9_novelle_kem-v veröffentlicht.


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